Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Aargau
Pressemitteilung
Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Aargau und leitet
Bereinigungsverfahren für ein Kiesabbaugebiet ein
Der Kanton Aargau hat seinen Richtplan vollständig überarbeitet. Mit der
heutigen Genehmigung durch den Bundesrat wird der neue Richtplan auch
für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.
Der Aargauer Richtplan koordiniert die verschiedenen Ansprüche an den
Lebens- und Wirtschaftsraum optimal. Er wird damit zu einem wichtigen
Führungsinstrument für die Steuerung der räumlichen Entwicklung des
Kantons Aargau.
Der neue Richtplan erfüllt auch die Anforderungen des
Raumplanungsgesetzes bezüglich Information und Mitwirkung der
Bevölkerung. Die Form des Aargauer Richtplans beurteilt das Bundesamt
für Raumplanung als richtungweisend.
Über den Standort eines Abbaugebietes im Wald bei Bremgarten AG konnte
bisher keine Einigung zwischen dem Kanton Aargau und dem Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) gefunden werden. Während der Kanton
das Interesse am Kiesabbau höher bewertet, beurteilt das BUWAL die
ungeschmälerte Erhaltung der Landschaft von nationaler Bedeutung als
überwiegend. Zur Lösung dieses Konfliktes hat der Bundesrat das
Bereinigungsverfahren nach dem Raumplanungsgesetz angeordnet. Die
Leitung der Einigungsverhandlung wird einem unabhängigen Mediator
übertragen werden. Innerhalb eines Jahres soll über diese begrenzte
Streitfrage entschieden werden.
14. Januar 1998
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Interessierte Medienvertreter können den Aargauer Richtplan im
Informations- und Pressedienst EJPD einsehen
Weitere Auskünfte: Heinz Meier, Bundesamt für Raumplanung,
Tel. 031 / 322 40 72