Aufhebung der Visumspflicht für Litauen und Lettland
Pressemitteilung
Aufhebung der Visumspflicht für Litauen und Lettland
Wer einen gültigen litauischen Reisepass besitzt, benötigt ab 11. Januar
1998 für die Einreise in die Schweiz kein Visum mehr. Dasselbe gilt ab
22. Januar für Besitzer von lettischen Pässen. Umgekehrt werden auch
schweizerische Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit. Für
Einreisen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder für eine
Aufenthaltsdauer von über drei Monaten ist weiterhin ein Visum
erforderlich. Die Abkommen mit Litauen und Lettland über die
gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht wurden am 12. bzw. 23. Dezember
1997 unterzeichnet. Das Abkommen mit Lettland wird am 22. Januar 1998
zusammen mit einem Rückübernahmeabkommen in Kraft treten.
Demnächst wird auch eine entsprechende Vereinbarung über die
gegenseitige Aufhebung der Visumspflicht mit Estland unterschrieben. Sie
soll einen Monat nach Unterzeichnung in Kraft treten.
9. Januar 1998
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Weitere Auskünfte:
Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für Ausländerfragen,
Tel. 031/325 90 32