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Die Mittel des Investitionszulagenbeschluss sind zugesichert

PRESSEMITTEILUNG

Die Mittel des Investitionszulagenbeschluss sind zugesichert

Ende April 1997 haben die eidgenössischen Räte ein Investitionsprogramm
zur Ankurbelung der Konjunktur verabschiedet. Die für das
Investitionsprogramm bereitgestellten Mittel entsprachen (gemäss
Botschaft des Bundesrates) den im Dezember 1996 vom Parlament im Rahmen
der Budgetdebatte zusätzlich gesperrten Krediten von 561 Millionen
Franken. Nach den Beratungen im Parlament wurden die Mittel des
Investitionsprogrammes verschiedenen Bereichen zur Verfügung gestellt.

Ein Teil des Investitionsprogrammes sah die Förderung der Erneuerung und
Werterhaltung öffentlicher Infrastrukturanlagen
(Investitionszulagenbeschluss) vor. Die vorgesehenen finanziellen Mittel
von 200 Millionen Franken, welche in erster Linie den Kantonen und
Gemeinden zur Verfügung standen, sind gemäss Bundesbeschluss, bis am 31.
Dezember 1997 vollständig den Gesuchstellern zugesichert worden.

Das mit dem Vollzug des Investitionszulagenbeschlusses betraute
Bundesamt für Konjunkturfragen hatte nach Verabschiedung der
Vollzugsverordnung in einem ersten Schritt die Mittel nach einem
Verteilschlüssel den einzelnen Kantonen zugeteilt. Dabei berücksichtigte
der Verteilschlüssel die kantonale Bevölkerungszahl sowie die
Arbeitslosenquote, welche doppelt gewichtet wurde.

Zehn Kantone haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die im
Investitionszulagenbeschluss vorgeschriebenen Beitragssätze von 15% bzw.
20% für energetische Erneuerungen bzw. den maximalen Beitragssatz von
700'000.- Franken pro Projekt herabzusetzen. Eine solche Reduktion
erlaubte es, einer grösseren Zahl von Vorhaben eine Finanzhilfe zu
gewähren.

Anfänglich gingen die Gesuche beim Bundesamt für Konjunkturfragen
zaghaft ein. Nach der Sommerpause nahm die Frequenz deutlich zu und
ebbte praktisch bis heute kaum mehr ab. Ende Jahr zählte das Bundesamt
für Konjunkturfragen rund 2'950 eingegangene Gesuche. Das sind seit Ende
April pro Woche im Durchschnitt rund 84 Gesuche oder zwei Gesuche pro
Arbeitsstunde. Der Investitionsbonus 1993 wurde damit um über 1000
Gesuche bei gleichhohem Volumen von 200 Millionen übertroffen (1993
wurden 1'890 Gesuche eingereicht).

Das Problem des Gesuchsüberhanges konnte trotz Reduktion der
Beitragssätze nicht vollständig gelöst werden. Allerdings bleibt die
Zahl der mangels finanzieller Mittel nicht berücksichtigten Gesuche
weniger hoch als erwartet. Mit rund 124'000 Franken pro Gesuch lag der
durchschnittlich zugesicherte Bundesbeitrag 1997 deutlich unter
demjenigen von 1993, als dieser Betrag bei rund 200'000 Franken lag. Die
Differenz in den Durchschnittswerten lässt sich mit der Tatsache
erklären, dass 1997 lediglich Sanierungen und Anpassungen bereits
bestehender Infrastrukturanlagen unterstützt wurden. Im Bonus 1993
konnten indessen auch Neubauten, welche im allgemeinen weit höhere
Bausummen ausweisen, in den Genuss einer Bundeshilfe gelangen.

Rund 1'600 der 2'950 eingereichten Gesuche erhielten eine Bundeshilfe.
Von den verbleibenden 1'350 Gesuchen wurden etwas über 700 abgelehnt, da
sie nicht alle Bedingungen des Bundesbeschlusses erfüllten
(Doppelsubventionierung oder fehlender Nachweis der zeitlichen
Vorgezogenheit oder Zusätzlichkeit).

Die verbleibenden rund 600 Gesuche wurden schliesslich mangels
finanzieller Mittel abgelehnt. Der Gesuchsüberhang variierte jedoch von
Kanton zu Kanton beträchtlich. Einzelne Kantone hatten bis Fristablauf
Mühe, die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel voll auszuschöpfen. Mit
Ausnahme des Kantons Genf haben aber schliesslich alle Kantone ihre
Quote ausgeschöpft. Die im Kanton Genf freigebliebenen Mittel von rund
2,5 Millionen wurden auf die übrigen Gebiete der französischen Schweiz
umverteilt.

Insgesamt wurden knapp 199 Millionen Franken zugesichert. Der Restbetrag
dient als Reserve für mögliche Rekurse sowie zur Begleichung des
administrativen Aufwandes, wie Lohnkosten des für den Vollzug befristet
angestellten Personals.

Gemäss einer ersten provisorischen Auswertung verteilen sich die
zugesicherten Mittel wie folgt: 16% gehen an Kantone, 68% an Gemeinden
und 16% an Dritte (Kirchgemeinden, Schulgemeinden, Stiftungen etc).

Nach Kategorien der Eneuerung betrachtet, fielen von den genehmigten
Mittel rund 34% auf den Hochbau, 24% auf den Tiefbau, 7% auf die
Erneuerung technischer Anlagen und 6% auf den Ersatz energetischer
Anlagen. Bei den restlichen 29% der Mittel werden mehrere der
obengenannten bautechnischen Massnahmen ausgeführt.
Weitere detailliertere Auswertungen des Investitionszulagenbeschlusses
sind für nächstes Jahr geplant.

Angesichts der kurzen Zeitspanne und der Vielzahl Gesuche hat das
Bundesamt bis zum heutigen Datum fast ausschliesslich nur die positiven
Entscheide den Gesuchsstellern mitgeteilt. Die übrigen, welche nicht in
den Genuss einer Bundeshilfe gelangen, haben mehrheitlich noch keine
entsprechende Verfügung erhalten. Dies wird im Laufe des Monats Januar
erfolgen.

Das Bundesamt für Konjunkturfragen wird auf den 31. Dezember 1997
aufgelöst. Am 1. Januar 1998 wird das neue Bundesamt für Wirtschaft und
Arbeit (BWA) mit dem weiteren Vollzug des Investitionszulagenbeschlusses
betraut sein. An der gültigen Rechtsgrundlage ändert sich jedoch für die
Gesuchssteller nichts.

Bern, 30. Dezember 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Konjunkturfragen, Peter Saurer, Tf 031/322'21 40
				        Vincenza Trivigno, Tf 031/322'21'38