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Ratifikation des neuen DBA Schweiz - USA

PRESSEMITTEILUNG

Ratifikation des neuen DBA Schweiz - USA

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den
USA ist heute durch den Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft
getreten. Seine Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 1998 angewendet.
Ausgenommen sind die Quellensteuern, für die das Abkommen ab 1.
Februar gilt. Das neue Abkommen bringt namentlich für die
Quellensteuern auf Kapitalerträgen Vorteile für die schweizerische
Wirtschaft.

Das Abkommen, das nach 17jähriger Verhandlungsdauer zustande gekommen
ist, löst das aus dem Jahre 1951 stammende DBA mit den USA ab. Es
folgt in seinem Aufbau dem Musterabkommen der OECD und steht im
Einklang mit der schweizerischen Politik auf dem Gebiet der Vermeidung
der internationalen Doppelbesteuerung. Die Besonderheiten des
amerikanischen Steuerrechts brachten es aber auch mit sich, dass wie
schon im alten Abkommen Sondervorschriften in den Text aufgenommen
wurden.

Namhafte Verbesserungen

Günstige Lösungen für schweizerische Steuerpflichtige enthält das neue
DBA insbesondere bei der Quellenbesteuerung von Kapitalerträgen sowie
durch den Schutz vor einer allfälligen Einführung einer
Beteiligungsgewinnsteuer in den USA. Die Anwendung des reduzierten
Quellensteuersatzes von 5 Prozent auf Dividenden wurde beträchlich
ausgeweitet, indem der erforderliche Beteiligungsgrad von heute 95 auf
10 Prozent gesenkt wird. Darüber hinaus werden Dividendenzahlungen an
steuerbefreite Pensionskassen von der Quellenbesteuerung befreit.
Zinsen auf Kapitalien sind von Ausnahmefällen abgesehen neu
grundsätzlich ebenfalls quellensteuerfrei (bisher 5 %).

Weitere Vorteile betreffen folgende Bereiche:

… Schliessung der Abkommenslücke bezüglich Besteuerung von Gewinnen
aus der Veräusserung beweglichen Vermögens;
… Mit dem Einbezug der amerikanischen “excise tax³ in den sachlichen
Geltungsbereich wird sichergestellt, dass schweizerische
Versicherungs-gesellschaften keiner steuerlichen Benachteiligung
unterworfen werden;
… die heutige Doppelbesteuerung der amerikanischen
Sozialversicherungsrenten an Personen, die in der Schweiz wohnen, wird
beseitigt;
… Amerikanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz können
wie andere Personen besteuert werden, weil die Verpflichtung der
Schweiz zur Freistellung aller Einkünfte aus amerikanischen Quellen
entfällt.

Auf der anderen Seite nimmt die Schweiz in Kauf, dass das neue DBA
auch Bestimmungen über die Einschränkung von Abkommensvorteilen
enthält. Das hat etwa zur Folge, dass namentlich Briefkasten- sowie
Basis- und Domizilgesellschaften ohne aktive Geschäftstätigkeit in der
Schweiz künftig von Abkommensvergünstigungen ausgeschlossen werden.

Angesichts des Gewichts der wirtschaftlichen Beziehungen zu den USA
ist das neue DBA für die schweizerische Wirtschaft von erheblicher
Bedeutung. Es bietet den schweizerischen Unternehmen einerseits und
sowie den in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen und den
Schweizerbürgern mit Wohnsitz in den USA anderseits einen gegenüber
dem geltenden Recht verbesserten Schutz vor internationaler
Doppelbesteuerung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

19.12.1997