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Standardsoftware SAP für Bundesverwaltung

PRESSEMITTEILUNG

Standardsoftware SAP für Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat die koordinierte Einführung der Standardsoftware SAP
in der allgemeinen Bundesverwaltung beschlossen. Diese Software wird
auchinsbesondere für das neue Personalinformationssystem des Bundes,
BV-PLUS, verwendet.
Die Software SAP ist im Segment betriebswirtschaftlicher
Standardsoftware weltweit mit Erfolg im Einsatz. Sie dient als
Arbeits- und Führungsisntinstrument und wurde in Deutschland
entwickelt. In der Bundesverwaltung hat die Eidgenössische
Finanzverwaltung für die Haushalts- und Rechnungsführung bereits ein
Referenzmodell entwickelt, das seit Anfang 1997 bei einzelnen
Dienststellen bereits im Einsatz ist. SAP erhält auch eine wachsende
Bedeutung für die Ämter, die mit Leistungsauftrag und Globalbudget
geführt werden. Neben der bereits laufenden Einführung der
Logistikmodule von SAP im EMD wird SAP auch für BV-PLUS vorgeschlagen.
Angesichts des sich abzeichnenden breiten Einsatzes von SAP quer durch
die ganze Bundesverwaltung hat nun der Bundesrat eine zentrale
Strategie beschlossen, welche die Koordination von Einführung und
Betrieb der Standardsoftware zum Ziel hat. Mit einer sinnvollen
Aufgabenteilung zwischen den Ämtern und Departementen sowie der
Schaffung eines Kompetenzzentrums SAP lassen sich beträchtliche
finanzielle und personelle Ressourcen einsparen.
Personalinformationssystem: So dezentral wie möglich
Insbesondere hat der Bundesrat beschlossen, das neue
Personalinformations-system BV-PLUS mit der Standardsoftware SAP R/3
HR zu realisieren. Dieses Informatiksystem besteht aus einem zentralen
Kernsystem, (“so zentral wie nötig³), das in der ganzen
Bundesverwaltung zwingend eingesetzt werden muss, sowie aus möglichen
Zusatzfunktionen. Innerhalb der vorgegebenen Standardsoftware sollen
die einzelnen Departemente, Gruppen und Ämter ihre unterschiedlichen
Bedürfnisse so dezentral wie möglich befriedigen. Die Gesamtkosten des
neuen Personalinformationssystems, welches das zentrale System PERIBU
ablöst, belaufen sich in den Jahren 1998 bis 2001 auf 25 bis 30
Millionen Franken.
Das veraltete PERIBU erlaubt keinen Gesamtüberblick über die
Personendaten der Bundesverwaltung; übergreifende Auswertungen in
einzelnen Teilgebieten sind nur sehr beschränkt möglich. Aus diesen
Gründen können die künftigen Bedürfnisse des Personalmanagements nicht
mehr mit dem zu Beginn der 80er Jahre konzipierten PERIBU oder einer
Systemerweiterung abgedeckt werden.
Mit dem zu Beginn der 80er Jahre vor allem für die zentrale
Lohnverarbeitung konzipierten PERIBU können die heutigen Anforderungen
und die künftigen Bedürfnisse des Personal- und Kostenmanagements
nicht mehr abgedeckt werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

19.12.1997