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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Sparmassnahmen in der Landwirtschaft

PRESSEMITTEILUNG

Sparmassnahmen in der Landwirtschaft
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Der Bundesrat hat heute einem Sparpaket zur Einhaltung der Budgetvorgaben 1998
im Milchsektor zugestimmt. Er hat in diesem Zusammenhang auf die ursprünglich
vorgesehene Milchgrundpreissenkung von 10 Rappen verzichtet und andere
Massnahmen zur Einhaltung des Budgets in diesem Bereich beschlossen. Die
Milchpreissenkung hätte einer Aufwandminderung von 65 Millionen Franken
entsprochen. Eine Kompensation mit Direktzahlungen hätte die angespannte Lage
des Bundeshaushaltes nicht zugelassen, so dass die ohnehin schwierige
Einkommenslage der Landwirtschaft unverhältnismässig verschärft worden wäre.

Die Sparmassnahmen betreffen alle Milchverwertungssparten.

So werden die Verbilligungsbeiträge für Butter ab 1. Januar 1998 generell um 30
Rappen je Kilogramm gesenkt. Die Sonderzulage für örtliche Zentrifugierstellen
wird von 85 auf 40 Rappen je Kilogramm Butter gekürzt. Zudem wird die
Rückerstattung auf der verfütterten Magermilch um 3 Rappen auf 12,5 Rappen je
Kilogramm zentrifugierte Vollmilch reduziert.

Die vom Staat festgelegten Übernahmepreise für Unionskäse und Tilsiter werden
auf           1. Januar 1998 je nach Sorte zwischen 7 und 10 Rappen je
Kilogramm Käse gesenkt. Bei den nicht ablieferungspflichtigen Käsen mit
Inlandverbilligung werden die heutigen Ansätze generell um 12 Rappen je
Kilogramm gekürzt. Ferner müssen die Schweizerische Käse-  union AG und die
Geschäftsstelle für Schweizer Tilsiter mit einer Budgetkürzung zur Einhaltung
der Sparvorgaben beitragen.

Der Bundesrat hat ausserdem beschlossen, die Ausfuhrbeiträge für
Dauermilchwaren und Joghurt auf den 1. Januar 1998 um 10 Rappen auf 50 Rappen
je Kilogramm verarbeitete Vollmilch zu senken.

Zur Wahrung der Einkommensparität zwischen den Verkehrsmilchproduzenten und den
Kuhhaltern ohne Verkehrsmilchproduktion werden die Beiträge an letztere
rückwirkend ab 1. November 1997 ebenfalls reduziert.

Schliesslich steuern die Milchproduzenten durch eine freiwillige Abgabe je
Kilogramm Milch einen Beitrag in der Höhe von insgesamt 25 Millionen Franken
zur Einhaltung der Sparvorgaben bei. Mit all diesen Massnahmen kann das Budget
1998 im Milchsektor eingehalten werden.

Im Zusammenhang mit den Kürzungen der Beiträge und den Reduktionen der
Übernahmepreise erwartet der Bundesrat, dass die Milchproduzenten, die
Verarbeiter und der Handel unter sich für einen Interessen- und Kostenausgleich
sorgen.

Bern, 15. Dezember 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Tierproduktion, Urs Markstein, Tel. 031
322 25 52