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Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Thurgau

Pressemitteilung

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Thurgau

Der Kanton Thurgau hat seinen zehnjährigen Richtplan vollständig neu
überarbeitet. Mit der heutigen Genehmigung durch den Bundesrat wird die
überarbeitete Fassung auch für die Behörden des Bundes und der
Nachbarkantone verbindlich.

Der neue Richtplan des Kantons Thurgau erfüllt die Anforderungen von
Raumplanungsgesetz und -verordnung bezüglich Verfahren, Information und
Mitwirkung sowie bezüglich Form und Inhalt. Als zentrales
Planungsinstrument auf Kantonsebene stellt er wichtige Weichen für eine
zweckmässige räumliche Entwicklung des Thurgaus. Insbesondere die
Bereiche Siedlung, Verkehr und Umwelt werden aufeinander abgestimmt und
die dafür notwendigen Schritte aufgezeigt. Mit dem Richtplan steht dem
Kanton nunmehr ein wertvolles raumordnungspolitisches Führungsinstrument
zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit der Genehmigung lädt der Bundesrat den Kanton
Thurgau ein, den Richtplan im Bereich Landschaftsschutz zu ergänzen.
Damit unterstützt die Landesregierung den Kanton in seinen Bestrebungen,
ein Landschaftskonzept zu erarbeiten und die daraus resultierenden
Erkenntnisse in den Richtplan einfliessen zu lassen.

Der Kanton Thurgau ist nach Zürich der zweite Kanton, der seinen
Richtplan vollständig überarbeitet hat.

15. Dezember 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Claudia Guggisberg, Bundesamt für Raumplanung,
Tel. 031/322 40 68