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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesverwaltung im Raum Bern

PRESSEMITTEILUNG

Bundesverwaltung im Raum Bern

Der Bundesrat hat das neue Konzept für die Unterbringung der
allgemeinen Bundesverwaltung  im Raum Bern (UK 2006) zur Kenntnis
genommen. Die heutige Unterbringung der rund 14.700 Arbeitsplätze ist
gekennzeichnet durch einen hohen Mietanteil in kleinen, teilweise
teuren und unwirtschaftlichen Objekten sowie durch eine starke
Aufsplitterung der Ämter und Dienststellen auf rund 200 verschiedene
Standorte. Nach der Umsetzung des neuen Konzepts wird sich die Zahl
der Standorte und der Anteil der eingemieteten Arbeitsplätze
halbieren. Für die Realisierung des UK 2006 sind Kredite im Umfang von
570 Mio Franken notwendig.

Das neue Unterbringungskonzept ist so ausgelegt, dass bis zum Jahre
2006 folgende Ziele erreicht werden können:
… Reduktion des Mietanteils der Arbeitsplätze auf rund 20% (heute rund
40%)
… Zusammenfassung der Ämter nach dem Grundsatz maximal zwei Standorte
bei Aemtern mit über 300 Arbeitsplätzen, ein Standort bei weniger als
300 Arbeits-plät-zen
… Unterbringung in möglichst grossen, bundeseigenen Gebäuden
… Arrondierung der bestehenden Unterbringungsschwerpunkte.

Heute wird für 1997-2002 von einem  jährlichen Wachstum von 2 % und
für 2003-2006 von einem Wachstum von 1 % ausgegangen. Verursacht wird
es im wesentlichen durch neue Aufgaben der Bundesverwaltung (Bundesamt
für Gesundheit (BAG) mit der Integration der Heilmittelkontrolle, beim
Bundesamt für Kommuni-kation (BAKOM) mit der Übernahme der
hoheitlichen Aufgaben von der PTT/Telecom) sowie durch eine Zunahme
der Teilzeitarbeit um rund 100 Arbeitsplätze pro Jahr. Zudem
konzentrieren sich die Bundesarbeitsplätze - bei gleichzeitiger
Abnahme in der restlichen Schweiz - zunehmend auf den Raum Bern.
Schliesslich berücksichtigt das UK 2006 die Regierungs- und
Verwaltungsreform. Es bietet genügend Flexibilität, um auch zukünftig
neu zugeordnete Dienststellen unterzubringen.

Die Bundesverwaltung belegt heute im Raume Bern (inkl.
Dezentralisierungsstand-orte in Thun, Grenchen, Biel, Neuenburg und
Freiburg) rund 14.700 Arbeitsplätze. Davon sind 9.300 (63%) in rund 80
eigenen Liegenschaften und 5.400 (37%) in rund 120 Mietliegenschaften
untergebracht. Die Mietkosten betragen rund 42 Millionen. Bedingt
durch das Wachstum der Arbeitsplätze in den Jahren 1993-1997 konnten
die Ziele des Gesamtplanes 2002 (kostengünstige Unterbringung in
bundeseigenen Gebäuden und Abbau von Mietob-jekten, Zusammenführung
von Ämtern und Departementen) nur teilweise realisiert werden. Die
Aufteilung der allgemeinen Bundesverwaltung auf rund 200 verschiedene
Standorte erschwert sowohl eine effiziente Verwaltungsfüh-rung wie
auch eine wirksame Raumbewirtschaftung.

Das Unterbringungskonzept 2006

Entsprechend den Zielen und Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der
terminli-chen Randbedingungen ergeben sich folgende
Unterbrin-gungsschwerpunkte:

Eidg. Räte / Parlamentsdienste: Parlamentsgebäude und Bundeshaus Ost

Bundeskanzlei (BK): Raum Bundesgasse, Bereich City West, Kirchenfeld

Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Raum
Bundesgasse, Ausserholligen

Eidg. Departement des Innern (EDI): Kirchenfeld, Raum City West,
Liebefeld und Neuenburg

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD): Taubenhalde, Kirchenfeld,
Wabern, Givisiez/Freiburg

Eidg. Militärdepartement (EMD): Beundenfeld/Papiermühlestrasse,
Monbijou, Ittigen, Thun

Eidg. Finanzdepartement (EFD): Raum Bundesgasse, Kirchenfeld,
Monbijou/Mattenhof, Bümpliz

Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD): Raum Bundesgasse, Mattenhof,
Liebefeld, Grenchen

Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED): Innenstadt,
Ittigen, Biel

Genügend Handlungsspielraum

Wenn der Bedarf stärker wächst als angenommen, so besitzt der Bund im
Raum Bern Landreserven für rund 3.000 Arbeitsplätze (Raum
Beundenfeld/Papiermühlestrasse, Liebefeld und Zollikofen). Im Rahmen
des UK 2006 werden in Liebefeld rund 400 Arbeitsplätze (rund 40% des
dortigen Potentials) realisiert. Mit einem entsprechenden Controlling
können Zielabweichungen laufend festgestellt und Massnahmen (Neubau,
allenfalls Kauf oder in Einzelfällen Miete) rechtzeitig ergriffen
werden. Die planungsrechtlichen Auflagen bei den bundeseigenen
Land-reserven sind weitgehed erfüllt, so dass eine termingerechte
bauliche Nutzung im Rahmen des normalen Baubewilligungsverfahrens
möglich ist.  Wenn das Wachstum kleiner ist als angenommen, dann muss
auf vorgesehene zusätzliche Neubauten verzichtet werden. Zudem kön-nen
zusätzliche Mietobjekte aufgegeben werden. In Einzelfällen könnte das
auch dazu führen, dass der Bund einzelne schlecht geeignete Gebäude
verkauft.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Feri Khanlari, Vizedirektor EFV, 031 - 324 61 70

15.12.1997