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Gegen “Sport- und Gemeinnützigkeitsinitiative³

PRESSEMITTEILUNG

Gegen “Sport- und Gemeinnützigkeitsinitiative³

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative “gegen eine unfaire
Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich (Schweizer Sport- und
Gemeinnützigkeits-Initiative)³ ohne Gegenvorschlag ab. In seiner an
das Parlament verabschiedeten Botschaft kommt er zum Schluss, dass die
vorgesehene Steuerbefreiung dem Gedanken einer allgemeinen und
umfassenden Verbrauchssteuer zuwiderläuft.

Die Volksinitiative war am 23. Mai 1996 mit 165.540 gültigen
Unterschriften unter der Federführung des Schweizerischen Olympischen
Verbands von Sportverbänden und gemeinnützigen Organisationen
eingereicht worden. Gemäss dem Wortlaut der Initiative sollen
sämtliche Umsätze, die von nicht-gewinnstrebigen Sportorganisationen
oder gemeinnützigen Institutionen erzielt werden, von der Steuer
ausgenommen werden; sogar solche, welche mit dem Sport nichts zu tun
haben (z.B. gastgewerbliche Umsätze und Werbeleistungen).

Dies läuft nach Meinung des Bundesrates den Grundsätzen einer
allgemeinen und umfassenden Verbrauchssteuer zuwider. Denn die Folge
wäre etwa, dass ein und derselbe Umsatz je nach Steuersubjekt einmal
von der Mehrwert-steuer betroffen wäre, ein anderes Mal nicht. Eine
moderne Verbrauchssteuer sollte indessen in ihren Auswirkungen auf die
Wettbewerbsverhältnisse neutral sein. Die in der Initiative
vorgesehene Steuerbefreiung würde diesen Grundsatz verletzen. Im
weitern hat der Bundesrat berück-sichtigt, dass der Nationalrat in
seinem Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer einen
Teil der Anliegen der Initianten bereits verwirklicht hat, so et-wa im
Bereiche des aktiven Sports (z.B. Startgelder) und bei der Beschaffung
finanzieller Mittel (sog. Fund-raising).

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Für weitere Auskünfte:
Felix Geiger, Hauptabteilung MWSXT, Stabsstelle Gesetzgebung, Tel. 031
/ 325.76.97

15.12.1997