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Bessere Zusammenarbeit an der schweizerisch-deutschen Grenze

Pressemitteilung

Bessere Zusammenarbeit an der schweizerisch-deutschen Grenze

Zur Verbrechensbekämpfung und zur Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit soll die Kooperation der Polizei- und Grenzorgane
an der schweizerisch-deutschen Grenze verbessert werden. Zu diesem Zweck
wurde am Donnerstag in Bonn ein Memorandum of Understanding
unterzeichnet.

In einer Gemeinsamen Erklärung vom 27. November 1995 hatten der
Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland, Manfred
Kanther, und der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartementes (EJPD), Arnold Koller, die Absicht bekundet, die
Zusammenarbeit der Polizei-, Grenzpolizei- und Grenzschutzbehörden
beider Länder zur Verbrechensbekämpfung und Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit zu verstärken. Als erster Schritt hin zu einer
umfassenden, grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit sollte
ein "kooperatives Sicherheitssystem" an der gemeinsamen Grenze
geschaffen werden. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung hat eine
schweizerisch-deutsche Expertengruppe ein Memorandum of Understanding
ausgearbeitet, das namentlich einheitliche Lagebeurteilungen und
Einsatzplanungen, einen Ausbau des grenzüberschreitenden
Kommunikationsnetzes, eine Verbesserung des Informationsaustausches
sowie eine Verstärkung der Zusammenarbeit bei Einsätzen, Ermittlungen
und vorbeugenden Sicherheitsmassnahmen zum Ziel hat.

Im Auftrag des deutschen Innenministers und des Vorstehers des EJPD
haben am Donnerstag in Bonn Staatssekretär Kurt Schelter für Deutschland
und Peter Huber, Direktor des Bundesamtes für Ausländerfragen, für die
Schweiz das Memorandum of Understanding unterzeichnet. Ein Memorandum
mit gleicher Zielsetzung hatte Bundespräsident Koller am 5. Dezember
1997 in Bern mit dem österreichischen Innenminister Karl Schlögl
unterzeichnet.

Diese vom Bundesrat im Juni 1995 beschlossene Intensivierung der
grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit mit unseren
Nachbarstaaten soll verhindern, dass die Schweiz - umgeben von
Schengener-Staaten - zu einer Insel der Unsicherheit und zu einer
Drehscheibe für kriminelle Machenschaften oder illegale Migration wird.

11. Dezember 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ-  UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:

Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für Ausländerfragen,
Tel. 031 / 325.90.32