Zusammenschluss UBS - Schweizerischer Bankverein
PRESSEMITTEILUNG
Zusammenschluss UBS - Schweizerischer Bankverein
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission wurde heute morgen offiziell
über die beabsichtigte Fusion von UBS und dem Schweizerischen Bankverei
n
in Kenntnis gesetzt. An einem ersten Gespräch zwischen dem Sekretariat
und Vertretern der Zusammenschlussparteien wurden Verfahrensaspekte
bezüglich der Meldung des Zusammenschlusses erörtert. Solange das
Verfahren hängig ist, werden weder die Wettbewerbskommission noch das
Sekretariat zum Zusammenschluss Stellung nehmen.
Nach dem im Gesetz vorgezeichneten Verfahren werden die Parteien, sobald
alle notwendigen Daten zusammengetragen sind, dem Sekretariat eine
Meldung des Zusammenschlusses einreichen. Die Wettbewerbskommission wird
sodann innert eines Monats zu entscheiden haben, ob Anhaltspunkte für
die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung
vorliegen (Art. 10 Abs. 1 KG). Liegen keine solchen Anhaltspunkte vor,
kann der Zusammenschluss vollzogen werden.
Liegen dagegen Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung vor,
so erfolgt eine viermonatige Prüfung. In dieser Zeitspanne wäre die
Frage vertieft zu prüfen, ob der Zusammenschluss auf gewissen Märkten
eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, durch welc
he
wirksamer Wettbewerb beseitigt werden könnte.
Bern, 8.12.1997
WETTBEWERBSKOMMISSION
Sekretariat
Auskunft:
Prof. P. Tercier, Präsident, Tf 079/214 14 89
Rolf Dähler, Direktor, Tf 031/322' 20 40