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Stabilisierungsprogramm 98 auf dem Tisch

EFD-MEDIENMITTEILUNG

Stabilisierungsprogramm 98 auf dem Tisch

Der Bundesrat hat seine Vorschläge für das Programm zur Stabilisierung
des Bundeshaushalts verabschiedet.  Damit stehen Grundlagen für die
Konsensgespräche mit den wichtigsten politischen Kräften bereit, die
während der nächsten Monate stattfinden sollen. Am runden Tisch
diskutiert wird ein Gesamtpaket zur Entlastung des Bundeshaushalts von
gut zwei Mia Franken im Jahr 2001. Dabei hat der Bundesrat für diese
Gespräche Leitziele festgelegt, lässt jedoch breiten
Gestaltungsspielraum offen. Zur Diskussion steht ein ausgewogenes
Massnahmenpaket, das die ausgaben-stärksten Bereiche einschliesst. Die
Sanierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) hat der Bundesrat auf
neue Beine gestellt.
Mit seinen Vorschlägen zum Stabilisierungsprogramm 98 zeigt der
Bundesrat einen gangbaren und zielführenden Weg zur Erreichung des
Haushaltsgleichgewichtes im Jahr 2001 auf. Er nimmt damit seine
finanzpolitische Führungsverantwortung wahr und schafft für die
Konsensgespräche eine konkrete, aber gestaltbare Diskussionsgrundlage.
Der Programmvorschlag des Bundesrates ist dabei auf das Haushaltsziel
2001 ausgerichtet. Im Interesse eines tragfähigen Konsenses ist der
Bundesrat bereit, eine zeitliche Verzögerung bei der Vorbereitung und
Umsetzung des Massnahmenpakets in Kauf zu nehmen. Es ist Sinn und
Zweck der Konsensgespräche am runden Tisch, die Vorschläge des
Bundesrates auf ihre politische Tragbarkeit und Mehrheitsfähigkeit zu
prüfen sowie auch andere Wege zum Ziel zu diskutieren.
Konsensgespräche mit den wichtigsten Kräften
Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dem Parlament ein Paket
vorzulegen, das von den Kantonen, Regierungsparteien und
Sozialpartnern mitgestaltet und mitgetragen wird.  Ausgangspunkt ist
das allen gemeinsame Interesse an einer zukunftsfähigen Schweiz mit
leistungsfähigen Sozialwerken, gesunden Finanzen und einer
wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass
seine Vorschläge zur Haushaltsstabilisierung von allen Kreisen
Verzichtleistungen erfordern. Er möchte deshalb die wichtigsten
politischen Kräfte einladen, im Rahmen definierter Vorgaben, aber mit
einem verhandelbaren Weg zum Ziel an der Konsensfindung gestaltend
mitzuwirken. In diesem Sinn gilt für die Ausgestaltung der
Konsensgespräche ein Gleichgewicht zwischen festen Vorgaben und
Gestaltungsspielraum. Vorgegebene Leitplanken sind insbesondere das
Haushaltsziel 2001, eine finanzielle Stabilisierung der wichtigsten
Sozialwerke (insbesondere der ALV), ein Entlastungsvolumen von gut 2
Mia sowie die Bildung eines Pakets mit klaren Schwerpunkten in den
ausgabenstärksten Aufgabenbereichen. Die Konsensgespräche, die vom
Finanzausschuss des Bundesrates geführt werden und an denen die
Präsidenten der wichtigsten Kräfte des Landes teilnehmen, sollten bis
ca. Mitte April 1998 abgeschlossen werden. Der Bundesrat erwartet
aufgrund der vertraulichen Gespräche am runden Tisch, dass er ein gut
abgestütztes Gesamtpaket an das Parlament verabschieden kann.
Entlastungsmassnahmen  von rund 2 Mia
Die aktualisierten Finanzplanzahlen lassen für das Jahr 1999 ein
Haushaltsdefizit von 6,4 Mia erwarten. In den darauffolgenden zwei
Jahren sinkt der Ausgabenüberschuss auf 4,5 beziehungsweise 3,1 Mia
Franken. (Weiterführung 3. ALV-Lohnprozent eingerechnet). Gemessen am
Zieljahr 2001 ergibt sich damit ein verhandelbarer Verbesserungsbedarf
von gut 2 Milliarden. Die Vorschläge des Bundesrates im Überblick:
										Entlastung Bund 2001
										(in Mio, stark gerundet)
	ÿ	AHV/IV
	-	 Rentenanpassung AHV / IV
		 Verschiebung Rentenanpassung 			300
		 2001 auf 2002
		 Wechsel auf 3-Jahresrhythmus mit früherer		längerfristige
		 Anpassung, wenn Teuerung > 4 %			strukturelle Entlastung
	-	 IV
		 Verstärkung IV-Stellen durch ärztlichen		nicht
		 Dienst mit Untersuchungskompetenz			quantifizierbar
	ÿ	Arbeitslosenversicherung				200-500
		 je nach Variante (Ziel: Gleichgewicht der ALV-Kasse
		2000, im Rahmen eines Gesamtpakets, neues Konzept
		trägt Abstimmung vom 28.9.1997 Rechnung)
	ÿ	Sparbeitrag der Kantone				500
	ÿ	Militärausgaben						400
	ÿ	Sparvorgabe SBB						200
	ÿ	Kreditsperre						200-500
	Total der Entlastungen:						 2100
-> Umfang der Kreditsperre abhängig vom verbleibenden
Verbesserungsbedarf
Strategie im Einnahmenbereich
Erste Priorität misst der Bundesrat im Einnahmenbereich der
Realisierung der hängigen Vorlagen (Mehrwertsteuerprozent für AHV/IV,
Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte), der für die Sanierung der
Arbeitslosenkasse notwendigen Massnahmen (Weiterführung 3.
Lohnprozent, Erhöhung des Beitragsplafonds für ein 2. Lohnprozent)
sowie der Sicherung des heutigen Steuersubstrates zu. Der Bundesrat
lehnt deshalb sämtliche Vorstösse und Initiativen, die Steuerausfälle
zur Folge haben, kategorisch ab. Die Einführung einer
Kapitalgewinnsteuer wird der Bundesrat aufgrund des Berichtes der
eingesetzten Expertenkommission prüfen. Im weitern behält er sich vor,
eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu beantragen. Er wird dann auf diese
Option zurückgreifen, wenn die Erreichung des Haushaltsziels 2001
aufgrund der Ergebnisse der Konsensgespräche oder weiterer
Haushaltsverschlechterungen als ernsthaft gefährdet betrachtet werden
muss.

5.12.1997