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Bundesrat für ökologische Steuerreform

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat für ökologische Steuerreform

Der Bundesrat will 1998 Grundlagen für eine ökologische Steuer-reform
ausarbeiten und sie anschliessend in die Vernehmlassung schicken. Die
Botschaft soll dem Parlament zu Beginn des nächsten Jahrzehnts
unterbreitet werden. Hingegen empfiehlt der Bundesrat die
Volksinitiative “Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit
besteuern!³ ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Angesichts der sich
abzeichnenden Finanzierungsbedürfnisse der Sozialversicherungen kann
der Ertrag einer Energiesteuer weder für einen Leistungsausbau noch
eine Senkung der heutigen Lohnprozente verwendet werden.

Die Volksinitiative verlangt im wesentlichen die Einführung einer
Energieabgabe, damit die Herabsetzung des Rentenalters finanziert und
die Sozialversicherungs-beiträge gesenkt werden können.

Initiativtext:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 41quater (neu)
Der Bund erhebt zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung der
Sozialversicherungen eine Steuer auf nicht erneubaren Energieträgern
und auf Elektrizität von Wasserkraftwerken mit mehr als einem
Mega-watt Leistung.
Die Übergangsbestimmungen  der Bundesverfassung werden wie folgt
ergänzt:
Art. 24 (neu)
1 Bei einer Herabsetzung des Rentenalters werden mit dem Erlös der
Energie-steuer nach Artikel 41quater die entstehenden Mehrkosten
ge-deckt.
2Der Erlös der Energiesteuer wird darüber hinaus zur
sozialverträgli-chen Re-duktion der Beiträge der Arbeitnehmer/innen
für AHV, IV, EO und ALV sowie der Beiträge der Selbständigerwerbenden
für AHV, IV und EO verwendet. Nichterwerbstätige, die ein im Gesetz
bestimmtes Mindesteinkommen nicht er-reichen, erhalten im Umfange der
durch-schnittli-chen energiesteuerbedingten Mehrbelastung eine
Steuerrückerstattung.
3Die Energiesteuer wird in regelmässigen, voraussehbaren Schritten
eingeführt. Das Gesetz kann für Härtefälle befristete
Steuererleichte-rungen vorsehen

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur
Ablehnung, will jedoch im nächsten Jahr die Grundlagen für eine
ökologische Steuerreform erarbeiten. Im Verlaufe des Jahres 1999
könnte dann ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden. Zu
Beginn des nächsten Jahrzehnts würde die Botschaft dem Parlamentes
unterbreitet. In seiner Begründung weist der Bundesrat auf die
Elemente seiner finanzpolitischen Strategie hin:
… Das Haushaltsziel, das mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 erreicht
werden soll
… Die Massnahmen zur Erhaltung des Steuersubstrats, die geplanten
Steuererhöhungen zur Finanzierung der AHV und des öffentlichen
Verkehrs sowie auf die Beibehaltung des ALV-Lohnprozentes.
… Die mittel- bis längerfristig vorgesehenen Massnahmen zur
Konsolidierung der Sozialversicherungen.

Eine generelle Senkung des Rentenalters, welche die Finanzprobleme der
Sozialversicherungen noch verschärfen würde, lehnt der Bundesrat klar
ab. Es ist für ihn zudem undenkbar, gleichzeitig mit dem Haushaltsziel
2001 und dem Stabilisierungsprogramm 1998 innert Jahresfrist einen
botschaftsreifen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Eine Ökologisierung
des Steuersystems ist nicht nur mit gesamtwirtschaftlichen, sondern
auch mit branchenspezifischen und aussenwirtschaftlichen sowie
verteilungs- und regionalpolitischen Auswirkungen verbunden. Diese
Auswirkungen müssen näher untersucht werden. Der Bundesrat will im
nächsten Jahr die entsprechenden Untersuchungen zügig an die Hand
nehmen.
In seiner Stellungnahme zur Initiative hält der Bundesrat deshalb
fest, dass er eine vermehrte ökologische Ausrichtung des Steuersystems
begrüsst. Denn die Energiebesteuerung ist ein zentraler Pfeiler einer
ökologischen Steuerreform. Die Ablösung der geltenden Finanzordnung
bildet dazu den richtigen Rahmen. In diesem Zusammenhang ist die
Energie ein wichtiges Steuersubstrat. Neben der Mehrwertsteuer ist die
Energiebesteuerung eine der wenigen Möglichkeiten des Bundes, die
künftigen Lasten im Sozialversicherungsbereich zu finanzieren. Der
Bundesrat verwirft angesichts der sich abzeichnenden
Finanzierungslücke auch die Senkung der Versicherungsbeiträge. Alles
spricht dafür, dass sogar dann in der Zukunft zusätzliche Mittel
benötigt werden, wenn auf der Leistungsseite Anpassungen vorgenommen
würden.

Das EFD wurde nun beauftragt, dem Bundesrat bis im Mai 1998 eine
Botschaft vorzulegen, welche die Initiative “Für eine gesicherte AHV -
Energie statt Arbeit besteuern!³ ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung
beantragt. In dieser Botschaft wird der Bundesrat seine
steuerpolitische Stossrichtung näher erläutern und begründen. Die
Ablösung der geltenden Finanzordnung wird es dem Bundesrat
ermöglichen, die ökologische Steuerreform in den steuerpolitischen
Gesamtzusammenhang zu stellen. Die Arbeiten dazu soll wie bereits
erwähnt schon im nächsten Jahr in Angriff genommen werden.

Auskunft: Kurt Grüter, Vizedirektor EFV, Tel: 031/ 322 60 09

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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