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Leitplanken für neuen Währungsartikel

PRESSEMITTEILUNG

Leitplanken für neuen Währungsartikel

Der Bundesrat hat die Leitplanken für die weiteren Arbeiten am neuen
Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung festgelegt. Nach
seinen Vorgaben soll die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Geld-
und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes führen, wobei das
Ziel der Preisstabilität vorrangig ist. Die Bindung des Frankens an
das Gold soll aufgehoben werden. Dies ermöglicht die Umwandlung von
Goldreserven, die für die Geldpolitik nicht mehr benötigt werden, in
ertragbringende Anlagen. Die Modalitäten sollen auf der
referendumsfähigen Gesetzesesstufe geregelt werden.
Ende Oktober hatte eine vom EFD eingesetzte Expertengruppe "Reform der
Wäh-rungsordnung" einen Vorschlag für die neue Geld- und
Währungsverfassung (Art. 38 und 39 BV) präsentiert. Dabei gaben zwei
Punkte zu Diskussionen Anlass: Die Präzisierung des Notenbankauftrags
im Hinblick auf das vorrangige Ziel der Preisstabilität und die
Ausgliederung von Goldreserven aus der Bilanz der SNB. Heute hat sich
der Bundesrat über diese zwei Punkte ausgesprochen und folgende
Grundsatzentscheide getroffen:
… Den weiteren Arbeiten an der Reform der Währungsverfassung wird eine
ausge-wogenere Formulierung des Notenbankauftrags zugrunde gelegt:
"Die Schweizerische Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik
im Gesamt-interesse des Landes, wobei das Ziel der Preisstabilität
vorrangig ist." Mit der vorgesehenen verfassungsrecht-lichen
Verankerung der Unabhängigkeit der SNB sowie der Aufhebung der
Goldbindung des Frankens ist eine Präzisierung des Notenbankauftrags
notwendig. Die Unabhängigkeit der Nationalbank muss sich auf einen
klaren Auftrag beziehen. Schliesslich wird der Erkenntnis Rechnung
getragen, dass die Geldpolitik kurzfristig Auswirkungen auf die reale
Wirtschaft hat, langfristig aber einzig das Preisniveau beeinflussen
kann. Indem das Gesamtinteresse des Landes an erster Stelle erwähnt
wird, betont die neue Formulierung die wirtschaftspolitische
Ge-samtverantwortung stärker, als dies im Vorschlag der Expertengruppe
der Fall war.
… Nicht mehr in der neuen Währungsverfassung enthalten sein die
veraltete Bindung des Goldes an den Franken: Dieser Vorschrift wird
seit Jahrzehnten nicht mehr nachgelebt. Der Bundesrat hat zudem
bestätigt, vorerst nur Gold für die “Stiftung solidarische Schweiz"
aus der Bilanz der SNB auszulagern. Weitere für die Geldpolitik nicht
mehr benötigte Reserven sollen im Eigentum der Nationalbank bleiben
und von ihr oder von Dritten verwaltet werden. Die Erträge aus diesem
Vermögen könnten gemäss geltendem Verteilschlüssel zu zwei Dritteln an
die Kantone und zu einem Drittel an den Bund gehen.
Im Januar sind konferenzielle Vernehmlassungen über den neuen Geld-
und Währungsartikel in der BV vorgesehen. Die Volksabstimmung über die
neue Geld- und Währungsverfassung wird voraussichtlich im Frühling
1999 stattfinden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
1.12.97