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Botschaft des Bundesrates - 120 Mio. Franken für die Bekämpfung der globalen Umweltprobleme

Botschaft des Bundesrates
120 Mio. Franken für die Bekämpfung der globalen Umweltprobleme
Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Rahmenkredit in Höhe von 120
Millionen Franken zur Finanzierung von Programmen und Projekten zur
Bekämpfung globaler Umweltprobleme in Entwicklungsländern und in den
Staaten Zentral- und Osteuropas. Die Schweiz hat seit 1991 bereits 300
Millionen Franken zu diesem Zweck verpflichtet, und zwar aus Mitteln des
700-Millionen-Kredites, der aus Anlass der 700-Jahrfeier der
Eidgenossenschaft bewilligt wurde. Ein Schwerpunkt des schweizerischen
Engagements bestand in der Unterstützung der multilateralen Fonds: Rund
120 Millionen Franken wurden eingesetzt für die Beteiligung am Ozonfonds
des Protokolls von Montreal und am Globalen Umweltfonds (Global
Environment Facility, GEF). Damit die Schweiz ihr Engagement in diesen
Umweltfonds fortsetzen kann, sind neue Mittel wiederum in Höhe von 120
Millionen Franken erforderlich.
Der Globale Umweltfonds (GEF) baut auf der Zusammenarbeit von drei
internationalen Organisationen - Weltbank, Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) und
Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment
Programme, UNEP) - auf. Wichtigste Aufgabe des GEF ist es, die Umsetzung
der beiden UNO-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen und über die
biologische Vielfalt zu unterstützen. Zielsetzung des GEF ist es, die
Integration des globalen Umweltschutzgedankens in lokale, regionale
nationale und wirtschaftliche Entwicklungsstrategien zu fördern.
Der GEF ist bis auf weiteres der designierte Finanzmechanismus dieser
Konventionen. Gelder werden als nichtrückzahlbare Beiträge vergeben.
Diese Mittel werden durch die Geberländer zusätzlich zu den Geldern der
Entwicklungszusammenarbeit vergeben und sollen vor allem Zusatzkosten
abgelten, mit deren Hilfe über reguläre Entwicklungsprojekte ein
zusätzlicher globaler Umweltnutzen erzielt werden kann. Der GEF ist in
vier Schwerpunktbereichen tätig: Biodiversität, Klimaänderung,
internationale Gewässer und Schutz der Ozonschicht. Er deckt zudem
Handlungsfelder ab, die in direktem Zusammenhang mit einem der vier
Schwerpunkte stehen. Dazu gehören u.a. der Schutz der Wälder, die
Wiederherstellung von geschädigten Ökosystemen und die Reduktion der
Einleitung von Schadstoffen und Abfällen in Gewässer.
Dem GEF standen seit seiner Gründung 1991 finanzielle Mittel in Höhe von
ca. 2,8 Milliarden US-Dollar zur Verfügung. Die Schweiz verfügt über
einen eigenen Sitz im GEF-Rat und wird dort durch das Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (Direktor Philippe Roch) und durch die
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) als Stellvertreterin
repräsentiert.
Zur Zeit laufen die Verhandlungen über eine Wiederauffüllung des Globalen
Umweltfonds (GEF) in der Grössenordnung von 2,5 bis 3,5 Milliarden US$.
Die Verhandlungen sollen bis Februar/März 1998 abgeschlossen werden. Von
der Bewilligung des beantragten Rahmenkredits durch das Parlament hängt
es ab, ob sich die Schweiz an der nächsten Phase des GEF von 1998 bis ca.
2002 finanziell beteiligen kann. Die Schweiz ist bereit, sich mit bis zu
100 Millionen Franken an der Wiederauffüllung des GEF zu beteiligen.
Weitere fünf Millionen Franken werden beantragt für die Betreuung und die
Begleitung dieses Rahmenkredits. Dieses Engagement der Schweiz spiegelt
die grosse politische Bedeutung, die dem GEF als Instrument der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung
zukommt.
Der zweite, kleinere Teil des beantragten Rahmenkredites wird für das
schweizerische Engagment im Rahmen des Protokolls von Montreal über
Stoffe, welche die Ozonschicht abbauen, vorgesehen. Zur Umsetzung dieses
Protokolls wurde 1990 ein Finanzierungsmechanismus in Form eines
Multilateralen Fonds geschaffen. Es geht darum, den Entwicklungsländern
bei der Realisierung der Ziele des Protokolls die notwendige finanzielle
und technische Hilfe zu geben. Das Geld dient beispielsweise zur Deckung
der Kosten für Umstellungen von Industriebetrieben auf
Produktionsverfahren, die ohne ozonschichtabbauende Stoffe auskommen. Es
wird ferner verwendet für den Aufbau von Länderprogrammen, für technische
Hilfe sowie für Information und Ausbildung. Angesichts des steigenden
Verbrauchs ozonschichtschädigender Substanzen in Entwicklungsländern ist
der Fonds von grösster Bedeutung für Erfolg oder Misserfolg des
Protokolls von Montreal, d.h. einer globalen Schutzpolitik zur Erhaltung
der Ozonschicht.
Bis 1999 kann die finanzielle Beteiligung der Schweiz an diesem Fonds
(Anteil von 2,15% am Gesamtvolumen) aus Mitteln des 300-Millionen-Kredits
bestritten werden. Für die Periode 2000-2002 sind neue Mittel in Höhe von
ca. 15 Millionen Franken erforderlich.

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst

Auskunft
n	Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031/322 93 01.
n	Monika Linn Locher, Sektionschefin, Abteilung Internationales,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031/322 90 91.

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