Finanzkraft der Kantone neu festgelegt
PRESSEMITTEILUNG
Finanzkraft der Kantone neu festgelegt
Der Bundesrat hat gestützt auf das Finanzausgleichsgesetz die
Finanzkraft der Kantone für die Jahre 1998 und 1999 festgesetzt. Dabei
wurden je elf Kantone tiefer oder höher eingestuft als in der
laufenden Periode. Je schwächer die Finanzkraft ist, umso mehr
profitiert ein Kanton vom bundesstaatlichen Finanzausgleich. Die neuen
Indizes der Finanzkraft (Schweiz = 100) und die Gruppeneinteilung
zeigen folgendes Bild:
Finanzkraft 1998/99
Kantone Index
Finanzstarke Kantone
Zug 206 (-22)
Zürich 157 (-)
Basel-Stadt 147 (-1)
Genf 133 (-3)
Mittelstarke Kantone
Basel-Landschaft 118 (-2)
Nidwalden 105 (-1)
Schaffhausen 101 (+3)
Aargau 100 (+1)
Waadt 94 (-)
Thurgau 92 (+1)
St. Gallen 88 (-1)
Schwyz 88 (+3)
Solothurn 86 (+7)
Tessin 85 (+8)
Luzern 75 (-2)
Glarus 73 (+2)
Graubünden 68 (-1)
Bern 67 (+3)
Uri 63 (+14)
Appenzell A.Rh. 60 (-1)
Finanzschwache Kantone
Neuenburg 53 (-)
Freiburg 52 (-6)
Appenzell I.Rh. 46 (+8)
Obwalden 43 (+3)
Wallis 31 (-2)
Jura 30 (-)
Die Finanzkraft ist bei 11 Kantonen höher und bei 11 Kantonen tiefer
als während der Finanzkraftperiode 1996/97. Die Kantone Zürich, Waadt,
Neuenburg und Jura weisen keine Abweichung auf. Bei der Mehrheit der
Kantone sind die Unterschiede bescheiden. Elf Kantone weisen eine um 1
bis 2 Punkte abweichende Finanzkraft auf, bei 5 Kantonen sind es 3
Punkte. Bei den restlichen 6 Kantonen dagegen ist die Veränderung mit
6 und mehr Punkten beträchtlich.
UR, AI, TI und SO: Sprung nach vorne
Die Kantone Uri (+14), Appenzell-Innerrhoden (+8), Tessin (+8) und
Solothurn (+7) verzeichnen die grösste Zunahme. Die deutlichste
Abnahme weisen die Kantone Zug (-22) und Freiburg (-6) auf. Der Kanton
Basel-Landschaft steigt mit 118 Punkten wieder in die Gruppe der
mittelstarken Kantone ab. Der Kanton Uri legt 14 Punkte zu und gehört
nun mit 63 Punkten ebenfalls zu den mittelstarken Kantonen.
Die für gewisse Kantone deutliche Abweichung zur Vorperiode ist vor
allem auf die vom Bundesamt für Statistik durchgeführte Revision der
kantonalen Volkseinkommen zurückzuführen. Die Revision hängt mit der
Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung von der
traditionellen Berechnungsmethode auf das Europäische System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen und der Berücksichtigung der
Daten aus der Betriebszählung 1995 zusammen. Besonders gross waren die
Auswirkungen bei den Geschäftseinkommen der Selbständigen. Die
Neuberechnung der beiden Masszahlen “Steuerkraft³ und
“Steuerbelastung³ hat für bestimmte Kantone ebenfalls einen nicht
unbedeutenden Einfluss.
Ausdruck für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wie in den vergangenen Jahren berechnen sich die Finanzkraftindizes
aus den vier Kriterien “Volkseinkommen³, “Steuerkraft³,
“Steuerbelastung³ und “Berggebiet³, wobei auf die neuesten verfügbaren
statistischen Daten abgestellt wird. Die beiden ersten Kriterien
bringen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit als
auch die Belastung der Kantone zum Ausdruck. Mit dem Berggebietsindex
wird den besonderen Lasten der Gebirgskantone Rechnung getragen. Die
Steuerbelastung berücksichtigt sowohl die steuerliche
Leistungsfähigkeit als auch die Belastung der Kantone durch die zu
erfüllenden Aufgaben.
Die Neufestsetzung der Finanzkraft stützt sich auf Vorarbeiten der
Arbeitsgruppe “Finanzausgleichsschlüssel³ und auf einen entsprechenden
Antrag der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
Der Finanzkraftindex der Kantone dient der Abstufung der Transfers
zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs. Diese Abstufung wird bei verschiedenen
Bundessubventionen, den Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen (Direkte
Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mineralölsteuerertrag), den
Kantonsanteilen am Rein-gewinn der Schweiz. Nationalbank und den
Kantonsbeiträgen an die Sozialwerke des Bundes durchgeführt.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
26.11.1997