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Finanzkraft der Kantone neu festgelegt

PRESSEMITTEILUNG

Finanzkraft der Kantone neu festgelegt

Der Bundesrat hat gestützt auf das Finanzausgleichsgesetz die
Finanzkraft der Kantone für die Jahre 1998 und 1999 festgesetzt. Dabei
wurden je elf Kantone tiefer oder höher eingestuft als in der
laufenden Periode. Je schwächer die Finanzkraft ist, umso mehr
profitiert ein Kanton vom bundesstaatlichen Finanzausgleich. Die neuen
Indizes der Finanzkraft (Schweiz = 100) und die Gruppeneinteilung
zeigen folgendes Bild:

Finanzkraft 1998/99
Kantone		Index

Finanzstarke Kantone
Zug	206	(-22)
Zürich	157	(-)
Basel-Stadt	147	(-1)
Genf	133	(-3)

Mittelstarke Kantone
Basel-Landschaft	118	(-2)
Nidwalden	105	(-1)
Schaffhausen	101	(+3)
Aargau	100	(+1)
Waadt	94	(-)
Thurgau	92	(+1)
St. Gallen	88	(-1)
Schwyz	88	(+3)
Solothurn	86	(+7)
Tessin	85	(+8)
Luzern	75	(-2)
Glarus	73	(+2)
Graubünden	68	(-1)
Bern	67	(+3)
Uri	63	(+14)
Appenzell A.Rh.	60	(-1)

Finanzschwache Kantone
Neuenburg	53	(-)
Freiburg	52	(-6)
Appenzell I.Rh.	46	(+8)
Obwalden	43	(+3)
Wallis	31	(-2)
Jura	30	(-)

Die Finanzkraft ist bei 11 Kantonen höher und bei 11 Kantonen tiefer
als während der Finanzkraftperiode 1996/97. Die Kantone Zürich, Waadt,
Neuenburg und Jura weisen keine Abweichung auf. Bei der Mehrheit der
Kantone sind die Unterschiede bescheiden. Elf Kantone weisen eine um 1
bis 2 Punkte abweichende Finanzkraft auf, bei 5 Kantonen sind es 3
Punkte. Bei den restlichen 6 Kantonen dagegen ist die Veränderung mit
6 und mehr Punkten beträchtlich.

UR, AI, TI und SO: Sprung nach vorne

Die Kantone Uri (+14), Appenzell-Innerrhoden (+8), Tessin (+8) und
Solothurn (+7) verzeichnen die grösste Zunahme. Die deutlichste
Abnahme weisen die Kantone Zug (-22) und Freiburg (-6) auf. Der Kanton
Basel-Landschaft steigt mit 118 Punkten wieder in die Gruppe der
mittelstarken Kantone ab. Der Kanton Uri legt 14 Punkte zu und gehört
nun mit 63 Punkten ebenfalls zu den mittelstarken Kantonen.
Die für gewisse Kantone deutliche Abweichung zur Vorperiode ist vor
allem auf die vom Bundesamt für Statistik durchgeführte Revision der
kantonalen Volkseinkommen zurückzuführen. Die Revision hängt mit der
Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung von der
traditionellen Berechnungsmethode auf das Europäische System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen und der Berücksichtigung der
Daten aus der Betriebszählung 1995 zusammen. Besonders gross waren die
Auswirkungen bei den Geschäftseinkommen der Selbständigen. Die
Neuberechnung der beiden Masszahlen “Steuerkraft³ und
“Steuerbelastung³ hat für bestimmte Kantone ebenfalls einen nicht
unbedeutenden Einfluss.

Ausdruck für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Wie in den vergangenen Jahren berechnen sich die Finanzkraftindizes
aus den vier Kriterien “Volkseinkommen³, “Steuerkraft³,
“Steuerbelastung³ und “Berggebiet³, wobei auf die neuesten verfügbaren
statistischen Daten abgestellt wird. Die beiden ersten Kriterien
bringen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit als
auch die Belastung der Kantone zum Ausdruck. Mit dem Berggebietsindex
wird den besonderen Lasten der Gebirgskantone Rechnung getragen. Die
Steuerbelastung berücksichtigt sowohl die steuerliche
Leistungsfähigkeit als auch die Belastung der Kantone durch die zu
erfüllenden Aufgaben.
Die Neufestsetzung der Finanzkraft stützt sich auf Vorarbeiten der
Arbeitsgruppe “Finanzausgleichsschlüssel³ und auf einen entsprechenden
Antrag der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
Der Finanzkraftindex der Kantone dient der Abstufung der Transfers
zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs. Diese Abstufung wird bei verschiedenen
Bundessubventionen, den Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen (Direkte
Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mineralölsteuerertrag), den
Kantonsanteilen am Rein-gewinn der Schweiz. Nationalbank und den
Kantonsbeiträgen an die Sozialwerke des Bundes durchgeführt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
26.11.1997