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Pensionskassen verselbständigter Bundesbetriebe

PRESSEMITTEILUNG

Pensionskassen verselbständigter Bundesbetriebe

Der Bundesrat hat im Hinblick auf die rechtliche Verselbständigung von
Bundesbetrieben wichtige Grundsatzentscheide zu hängigen
Pensionskassenfragen gefällt. Dabei ging es vorab darum, wer den
Fehlbetrag bei der Pensionskasse und die Kosten des
Teuerungs-ausgleichs auf den Renten übernehmen soll. Der Bundesrat
will diese Kosten grundsätzlich den Betrieben überbinden, wird jedoch
die Situation zu einem späteren Zeitpunkt neu beurteilen. Zur
Diskussion steht insgesamt ein Fehlbetrag von zehn Milliarden und
entsprechende jährliche Zinszahlungen von rund 400 Millionen.

Betroffen sind die folgenden Bundesbetriebe: Die Swisscom, die Post,
die SBB, die Rüstungsunternehmen und das Institut für geistiges
Eigentum (IGE). Während es sich bei der Swisscom (selbständig ab 1.
Januar 1998) und den SBB (frühestens ab 1999) um spezialgesetzliche
AG`s handelt, sind die Post (ab 1998) und das IGE (seit 1996)
öffentlich-rechtliche Anstalten. Die Rüstungsunternehmen werden ab
1999 als privatrechtliche AG geführt. Die Entscheide des Bundesrates
betreffen in erster Linie die Arbeitgeber und nur am Rande die
entsprechenden Pensionskassen.

Teuerungsausgleich auf den Renten von Betrieben finanziert

Die Kosten des Teuerungsausgleichs auf den Renten sind grundsätzlich
von den Betrieben zu übernehmen. Der Teuerungsausgleich auf den
Neurenten (Rentenverhältnisse ab Verselbständigung) ist zwischen
Betrieb und Pensionskasse zu regeln. Bei den Altrenten richtet sich
der Teuerungsausgleich hingegen nach der geltenden Regelung beim
Bundespersonal. Vorbehalten bleibt dabei das neue Vorsorgekonzept, das
gegenwärtig erarbeitet wird. Der Bundesrat beurteilt das finanzielle
Risiko dieser Verpflichtung als gering. Zum einen besteht kein
Automatismus für den vollen Teuerungsausgleich mehr. Zum anderen
stehen mit dem neuen Anlagekonzept für die Pensionskassengelder
künftig  mehr Mittel für den Einbau der Teuerung zur Verfügung. Weiter
lässt die Anlage des vollen Deckungskapitals einen höheren Ertrag als
heute erwarten. Schliesslich stehen bei der Pensionsskasse des Bundes
noch Reserven von über 200 Millionen Franken zur Verfügung.

Bund kann Fehlbetrag nicht übernehmen

Grundsätzlich will der Bund, dass die neuen Betriebe über gute
Startbedingungen verfügen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Er ist
deshalb an finanziell gesunden Betrieben interessiert und wird bei den
Eröffnungsbilanzen für eine gesunde Kapitalstruktur sorgen. Eine
Übernahme der Fehlbeträge und der Zinsgarantie ist jedoch im heutigen
Zeitpunkt finanzpolitisch nicht verkraftbar und sachlich nicht zu
rechtfertigen. Deshalb will sie der Bundesrat den verselbständigten
Unternehmen überbinden. Hingegen ist er bereit, im Rahmen der
Eröffnungsbilanzen einzelfallweise eine adäquate Rekapitalisierung
festzulegen.

… Die Swisscom muss den Fehlbetrag (ca 2 Mia) mit Zinsverpflichtung
(80 Mio)  übernehmen. Im Gegenzug wird der Bund im Rahmen der
Eröffnungsbilanz eine angemessene Kapitalstruktur sicherstellen und
der Swisscom über die Bundestresorerie gegebenenfalls verzinsliche
Mittel für die Begleichung der Schulden gegenüber der Pensionskasse
des Bundes (PKB) zur Verfügung stellen.

… Bei der Post wird der Fehlbetrag ausserhalb der Bilanz ausgewiesen.
Die Zinsgarantie geht zu Lasten der Post. Der Bund garaniert die
Vorsorgeleistungen gemäss BVG, solange noch ein Fehlbetrag vorhanden
ist. Spätestens nach zwei Betriebsjahren legt das EFD dem Bundesrat
die Frage der vollständigen oder teilweisen Übernahme des Fehlbetrages
zur Neubeurteilung vor.

… Die SBB werden den Fehlbetrag (5 Mia) während einer Übergangsfrist
von höchstens sechs Jahren ausserhalb der Bilanz ausweisen. Die
Zinsgarantie (200 Mio Jahr) geht zu Lasten des Unternehmens. Mit der
Eröffnungsbilanz, aber spätestens nach zwei Betriebsjahren wird die
Frage neu beurteilt. Vorbehalten bleiben die Beschlüsse der
Bahnreform, die im Parlament hängig ist.

… Beim IGE wird der auf den heutigen Personalkörper entfallende
Fehlbetrag ebenfalls ausserhalb der Bilanz ausgewiesen. Die
Zinsgarantie geht zu Lasten des IGE.

… Die Rüstungsunternehmen haben den Fehlbetrag bereits überwiesen. Mit
dem 2. Nachtrag 97 wird eine Herabsetzung des Grundkapitals beantragt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

19.11.97