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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Änderung der Münzgesetzgebung

PRESSEMITTEILUNG

Änderung der Münzgesetzgebung

Der Münzenmarkt soll sowohl für den Bund als auch für die Numismatiker
attraktiver werden. Mit der Inkraftsetzung des Münzgesetzes auf den 1.
Dezember 1997 hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, Münzen
über dem Nennwert auszugeben. Gleichzeitig in Kraft gesetzt wird die
Neufassung der Münzverordnung.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen geben dem Bund einen grösseren
Handlungsspielraum bei der Herausgabe von Gedenk- und Anlagemünzen. Es
besteht nun die Möglichkeit, Münzen über dem Nennwert auszugeben, was
vor allem im numismatischen Bereich neue Perspektiven eröffnet. Die
Delegation der Kompetenzen zur Schaffung und Ausgabe der Gedenkmünzen
an das Eidg. Finanzdepartement vereinfacht und beschleunigt den
organisatorischen Ablauf. Auf sich abzeichnende Änderungen im
Münzenmarkt kann damit rasch reagiert werden.
Für die Herstellung und die Einfuhr münzähnIicher Gegenstände wird die
Bewilligungspflicht erweitert. Einer Verwechslungsgefahr kann somit in
Zukunft wirkungsvoller begegnet werden.
Die Änderung des Münzgesetzes erfordert auch Anpassungen bei der
Münzverordnung. Diese wurde in den letzten 25 Jahren mehrmals
revidiert, was die Lesbarkeit der Verordnung im Laufe der Jahre
erheblich beeinträchtigte. Die Verordnung wurde daher von Grund auf
überarbeitet.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Peter Tuor, Tel. 031/322¹60¹76; FAX 031/322¹60¹07

19.11.1997