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Neue Differenzierung der Steuersätze für verbleites und unverbleites Benzin

PRESSEMITTEILUNG

Neue  Differenzierung der Steuersätze für verbleites und unverbleites
Benzin

Der Bundesrat hat die Differenzierung der Steuersätze für unverbleites
und verbleites Benzin auf den 1. Januar 1998 neu festgesetzt. Das
unverbleite Benzin wird neu mit 72,72 Rappen je Liter und das
verbleite Benzin mit 80,72 Rappen je Liter belastet.

Diese Massnahme beruht auf einem Beschluss der Bundesversammlung  aus
dem Jahr 1985. Danach sind zur Förderung des Absatzes von unverbleitem
Benzin und dadurch der Katalysatortechnik bei Fahrzeugen die
Treibstoffe unterschiedlich zu belasten: für unverbleites Benzin muss
die Steuer je Liter 8 Rappen unter jenem für verbleites Benzin liegen.
Die Massnahme muss ertragsneutral sein.

Der Bundesrat passt die Steuersätze für Benzin periodisch an das
veränderte Verhältnis der versteuerten Mengen an unverbleitem und
verbleitem Benzin an. Die bisherigen Steuersätze basieren auf einem
Mengenverhältnis von 85 zu 15 Prozent. Da der Absatz von unverbleitem
Benzin zugenommen hat, liegt der neuen Differenzierung ein
Mengenverhältnis von 95 zu 5 Prozent zugrunde. Mit den neuen
Steuersätzen, die 0,8 Rappen je Liter über der gegenwärtigen
Steuerbelastung liegen, ist die Steuer für unverbleites Benzin
weiterhin 8 Rappen niedriger als für verbleites Benzin. Die Anpassung
der Steuersätze hat mittel- und längerfristig keine Mehreinnahmen zur
Folge.

EIDGENÖSSISCHES  FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

19.11.1997