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Die Strafe im Heimatstaat verbüssen

Pressemitteilung

Die Strafe im Heimatstaat verbüssen

Bundespräsident Arnold Koller hat den Staatsvertrag über die
Ueberstellung verurteilter Personen mit Thailand unterzeichnet

Schweizerische und thailändische Strafgefangene sollen inskünftig ihre
Haftstrafe im Heimatstaat verbüssen können. Bundespräsident Arnold
Koller, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
(EJPD), und der thailändische Ministerpräsident Chuan Leekpai haben am
Montag in Bangkok einen Staatsvertrag über die Ueberstellung
verurteilter Personen unterzeichnet. Der Vertrag muss nun noch vom
Parlament genehmigt werden.

Der Ueberstellungsvertrag hat vor allem einen humanitären Zweck und
dient der besseren sozialen Wiedereingliederung der Strafgefangenen nach
ihrer Freilassung. Er lehnt sich soweit als möglich an das Europäische
Ueberstellungsübereinkommen an und stützt sich auf Verträge, die
Thailand mit verschiedenen anderen europäischen Staaten abgeschlossen
hat. Folgende Bestimmungen machen den Kerngehalt des
Überstellungsvertrags aus:

· Der Vertrag legt die Rahmenbedingungen für eine Überstellung fest,
begründet aber keine Überstellungspflicht. Die verurteilte Person kann
aus dem Vertrag kein Recht auf eine Verbüssung der Strafe im Heimatstaat
ableiten.
· Nach thailändischem Recht ist eine Überstellung in den Heimatstaat
erst möglich, wenn der Strafgefangene in Thailand eine Mindeststrafe von
vier Jahren oder mindestens ein Drittel der Strafe in Thailand verbüsst
hat.
· Der Strafgefangene löst den Überstellungsmechanismus selber aus, indem
er im Urteils- oder Heimatstaat sein Interesse an einer Überstellung
anmeldet. Sein Heimatstaat muss dann den Urteilsstaat um die
Überstellung ersuchen.

Zurzeit sind 14 Schweizer Staatsangehörige in thailändischen
Gefängnissen inhaftiert. Davon befinden sich 9 Personen wegen
Drogedelikten in Haft.

17. November 1997

EIDGENÖSSISCHES
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