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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Inkraftsetzung der Verordnungen über die Lenkungsabgaben - Marktwirtschaft im Umweltschutz

Inkraftsetzung der Verordnungen über die Lenkungsabgaben
Marktwirtschaft im Umweltschutz
Der vom Parlament beschlossene Wandel in der schweizerischen
Umweltpolitik, die Einführung marktwirtschaftlicher Instrumente, wird
konkret: Der Bundesrat hat die Ausführungsvorschriften zu den im Rahmen
der Revision des Umweltschutzgesetzes im Dezember 1995 beschlossenen zwei
Lenkungsabgaben verabschiedet. Die eine Verordnung regelt die Abgabe auf
flüchtige organische Verbindungen (VOC), die andere die Abgabe auf Heizöl
Extraleicht (HEL) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent.
Beide Verordnungen treten am 1. Januar 1998 in Kraft. Die erstmalige
Erhebung erfolgt bei der HEL-Abgabe am 1. Juli 1998, bei der VOC-Abgabe
am 1. Januar 1999. Die Einnahmen werden über den administrativen Kanal
der Krankenkassen an die Bevölkerung verteilt.
Die Verordnungen wurden in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaft und
Kantonen erarbeitet. Sie manifestieren den Wandel in der schweizerischen
Umweltpolitik. Beide Lenkungsabgaben sorgen für effizienten Umweltschutz
mit Anreizen über den Preis und ergänzen das traditionelle
Instrumentarium von Geboten und Verboten. Wer für die Umwelt bezahlen
muss, wird versuchen, seine finanzielle Belastung zu senken und damit
gleichzeitig auch die Umweltbelastung zu reduzieren.
Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen
Mit der VOC-Abgabe sollen die Emissionen von flüchtigen organischen
Verbindungen reduziert werden. VOC werden in zahlreichen Branchen der
Wirtschaft unter anderem als Lösungsmittel eingesetzt und sind in vielen
Produkten wie beispielsweise in Farben und Lacken sowie in
Reinigungsmitteln enthalten. Die VOC-Emissionen tragen zusammen mit den
Stickoxid-Emissionen unter Einwirkung der Sonneneinstrahlung zur
übermässigen Ozonbildung in Bodennähe bei (Sommersmog). Die hohen
Ozonwerte beeinträchtigen Gesundheit und Umwelt. Um das Minimalziel des
Luftreinhaltekonzepts von 145'000 Tonnen VOC pro Jahr bei den
VOC-Emissionen zu erreichen, müssen die Emissionen gegenüber 1995 um rund
70'000 Tonnen gesenkt werden. Die Ziellücke im Jahr 2000 würde ohne
Lenkungs-abgabe immer noch rund 27'000 Tonnen betragen. Mit der
Lenkungsabgabe muss diese Ziellücke dauerhaft geschlossen werden.
Die Abgabe wird von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben, wenn die
VOC eingeführt oder im Inland hergestellt werden. Für eliminierte und
exportierte VOC werden die Abgaben zurückerstattet. Der Abgabesatz
beträgt 3 Franken pro kg VOC und wird in folgenden Stufen eingeführt:
1999/2000 Fr. 1.-- pro kg, 2001/02
Fr. 2.-- pro kg, ab 2003 Fr. 3.-- pro kg. Die Einnahmen dürften sich mit
dem Abgabesatz von 1 Franken auf rund 90 Mio Franken pro Jahr belaufen
und steigen mit dem Abgabesatz von 3 Franken auf rund 210 Mio Franken pro
Jahr.

Befreiung

Ziel der
Abgabe

Vollzug
und
Abgabe-
satz

Für Betriebe, die bereits ausserordentliche Emissionsminderungen
durchgeführt haben, sind Erleichterungen vorgesehen. Hat ein Unternehmen
die VOC-Emissionen einer Anlage erheblich unter die nach der
Luftreinhalte-Verordnung zulässige Menge VOC gesenkt, wird es belohnt.
Die verbleibenden Emissionen werden für 5 oder gar 10 Jahre von der
Abgabe befreit. Ebenfalls befreit sind VOC in Produkten, wenn der
VOC-Anteil höchstens 3 Prozent beträgt.
Lenkungsabgabe auf Heizöl Extraleicht mit einem Schwefelgehalt von mehr
als 0,1 Prozent
Mit der Lenkungsabgabe soll eine weitere Senkung der Umweltbelastung über
eine Erhöhung des Marktanteils von HEL mit einem Schwefelgehalt von 0,1
Prozent oder weniger erreicht werden. Diese Qualität kann ohne technische
Probleme und mit verhältnismässig geringen Mehrkosten hergestellt werden.
Belastet wird nur HEL mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent.
Bei den Schwefeldioxid-Emissionen ist das Ziel des Luftreinhaltekonzeptes
erreicht. Hingegen ist die Belastung empfindlicher Oekosysteme durch
saure Niederschläge nach wie vor zu hoch.
Die Abgabe wird von der Eidgenössischen Zollverwaltung gleichzeitig mit
der Mineralölsteuer erhoben. Der Abgabesatz beträgt Fr. 12.-- pro Tonne
HEL, was Fr. 10.14 pro 1000 Liter entspricht. Die Einnahmen aus dieser
Abgabe dürften pro Jahr rund 20 Mio Franken betragen.
Verteilung der Einnahmen an die Bevölkerung
Das Gesetz verlangt, dass der Ertrag der Abgaben gleichmässig an die
Bevölkerung verteilt wird. Der Bund verschafft sich also keine
Mehreinnahmen. Die zu verteilenden Einnahmen aus beiden Abgaben dürften
sich zu Beginn auf rund 110 Mio Franken, mit dem Abgabesatz von Fr. 3.--
pro kg VOC ab dem Jahr 2003 auf rund 230 Mio Franken pro Jahr belaufen.
Daraus resultiert ein zu verteilender Betrag pro Kopf der Bevölkerung von
anfänglich rund 15 und schliesslich rund 30 Franken pro Jahr.
Aus Kostengründen wird die Verteilung an die Bevölkerung über die
Krankenkassen erfolgen. Bei diesem Weg handelt es sich nicht um eine
Subventionierung der Krankenkassenprämien. Die Krankenversicherung wird
lediglich als administrativer Kanal benützt. Um die Transparenz für die
Versicherten zu wahren, muss der Abzug auf der Prämienrechnung oder beim
Prämienbescheid klar ausgewiesen werden. Die Verteilung der Einnahmen
eines Jahres wird jeweils im Folgejahr vorgenommen.

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst

Auskunft
n	Arthur Mohr, Leiter Abteilung Planung und Ökonomie, Bundesamt für
Umwelt, Wald und 	Landschaft (BUWAL), Tel. 031/322 93 29
n	Thomas Stadler, Leiter Sektion Ökonomie, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft 	(BUWAL), Tel. 031/322 93 30
Beilagen
n	Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen
Verbindungen,
	Erläuterungen sowie Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
n	Verordnung über die Lenkungsabgabe auf Heizöl Extraleicht mit
einem Schwefelgehalt 	von mehr als 0,1 Prozent (% Masse), Erläuterungen
sowie Ergebnisse des 	Vernehmlassungsverfahrens

Abgabensätze

Lenkungsabgabe VOC	1999/2000	(1. Stufe)	Fr.  1.--
pro kg
	2001/2002	(2. Stufe)	Fr.  2.--	pro kg
	ab 2003	(3. Stufe)	Fr.  3.--	pro kg
Lenkungsabgabe HEL	ab 1.7. 1998	Fr. 12.--	pro t
mit Schwefelgehalt von
mehr als 0,1 Prozent

Geschätzte Einnahmen aus der VOC- und HEL-Abgabe
und Verteilung an die Bevölkerung

Jahre	Einnahmen pro Jahr	Pro-Kopf-Betrag
1999/2000	ca. 110 Mio Fr.	ca. Fr. 15.--
2001/2002	ca. 180 Mio Fr.	ca. Fr. 25.--
ab 2003	ca. 230 Mio Fr.	ca. Fr. 30.--

Erleichterungen für die Wirtschaft

Das Ausmass der Befreiung von der Abgabe hängt davon ab, um wieviel
diejenige Emissionsmenge einer Anlage unterschritten wird, die sich bei
minimaler Einhaltung der LRV ergibt.

Unterschreitung LRV	befreit bis
mind. 30%	31.12.2003 (5 Jahre)
mind. 50%	31.12.2008 (10 Jahre)