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Revision WährungsverfassungStellungnahme EFD zum Expertenbericht

PRESSEMITTEILUNG

Revision Währungsverfassung
Stellungnahme EFD zum Expertenbericht

Der Chef des Eidg. Finanzdepartements würdigt den Expertenbericht als
umfassendes Grundlagenpapier für die Beurteilung zentraler
geldpolitischer Fragen. Die vorwiegend ökonomische Expertenmeinung
bedarf jedoch noch der politischen Wertung. Uebereinstimmend mit dem
Nationalbank-Direktorium sieht das EFD zwei Richtungsänderungen vor:
Eine offenere Formulierung des Zielartikels für die Geldpolitik und
die Begrenzung der Ausgliederung überschüssiger Goldreserven.

In Uebereinstimmung mit dem Direktorium der Nationalbank bewertet der
Chef des Eidg. Finanzdepartements, Bundesrat Kaspar Villiger, den
Expertenbericht zur Reform der Währungsordnung  als wichtige Grundlage
im Hinblick auf die Konzeption einer zeitgemässen  Währungsordnung.
Die aus einem streng ökonomischen Blickwinkel hergeleiteten
Schlussfolgerungen der Experten müssen nun noch aus politischer Sicht
bewertet werden. Das Finanzdepartement wird in Abstimmung mit der
Schweiz. Nationalbank gestützt auf den Expertenbericht und andere
Grundlagen die Arbeiten für den Verfassungsartikel zur Währungsordnung
zuhanden der Landesregierung weiterführen. Bundesrat Villiger sieht in
Uebereinstimmung mit dem Nationalbank-Präsidium vor allem in zwei
Punkten  eine Richtungsänderung vor:

… Das Ziel der Geldpolitik soll offener formuliert werden. Während der
Expertenvorschlag die Preisstabilität ins Zentrum der Geldpolitik
stellt, will das EFD dem Bundesrat eine offenere Formulierung
vorschlagen, welche nebst dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität
auch andere Ziele der Wirtschaftspolitik mit einschliesst.

… Die Experten schlagen die Auslagerung von 1¹400 Tonnen Gold vor,
also aller aus ihrer Sicht für die Geldpolitik der SNB nicht
benötigten Reserven.  Demgegenüber wollen EFD und SNB-Direktorium
grundsätzlich am ursprünglichen Konzept festhalten, wonach vorerst
bloss die Möglichkeit zu schaffen sei, um Gold im Gegenwert von 7
Milliarden auszulagern. Dies im Hinblick auf die geplante
Solidaritätsstiftung, die damit jedoch nicht präjudiziert wird. Damit
würde insbesondere dem Wunsch der Kantone (als Aktionäre der SNB)
Rechnung getragen. Weitere für die Geldpolitik nicht benötigte
Goldbestände würden in diesem Fall im Eigentum der Nationalbank
bleiben und von ihr oder von beauftragten Dritten nach besonderen
Richtlinien verwaltet. Die daraus resultierenden Erträge würden nach
dem verfassungsmässigen Verteilschlüssel für SNB-Gewinne zu 2/3 an die
Kantone und zu 1/3 an den Bund ausgeschüttet. Allfällige
Interessenskonflikten im Zusammenhang mit einer solchen
Vermögensbewirtschaftung durch die SNB können nach Auffassung des EFD
und des SNB-Direktoriums ohne weiteres mit organisatorischen
Massnahmen ausgeschlossen werden.

Das EFD geht davon aus, dass über die Reform der Währungsverfassung
voraussichtlich im Frühjahr 1999 abgestimmt werden kann.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

24.10.1997