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Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 1997

PRESSEMITTEILUNG

Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 1997

Mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 1997 unterbreitet der
Bundesrat dem Parlament Kreditnachträge im Gesamtbetrag von 1,2
Milliarden und neue Verpflichtungskredite im Umfang von 13 Millionen.
Nachtragskredite im Betrage von 623 Millionen entfallen auf die
Arbeitslosenversicherung und 149 Millionen auf den Asylbereich.
Über fünfzig Prozent oder 623 Millionen der beantragten Kredite
entfallen auf die Arbeitslosenversicherung (AlV). 600 Millionen sind
auf Darlehen zur Finanzierung der laufenden Rechnung und 23 Millionen
auf à fonds-perdu Beiträge aus der Schlussabrechnung 1996
zurückzuführen. Die jüngsten Schätzungen ergeben eine
Arbeitslosenquote von 5,4 Prozent, was 197 000 Arbeitslosen
entspricht. Deshalb wird der Fehlbetrag im Ausgleichsfonds der AlV
1997 auf 3,4 Milliarden ansteigen. Um diese Lücke zu decken, gewähren
Bund und Kantone je zur Hälfte Darlehen.
Der Asylbereich erfordert einen Nachtragskredit von insgesamt 149
Millionen. Der Mehrbedarf für die Fürsorgeleistungen der Kantone (108
Mio) und der Hilfswerke (25 Mio) ist auf die steigende Anzahl von
Fürsorgefällen zurückzuführen. Die Weiterführung der Programme zur
Förderung der freiwilligen Rückkehr bosnischer Asylsuchender und
Flüchtlinge erfordert überdies einen Nachtragskredit von 15 Millionen.
Mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes im Jahre 1995 ging
die Eidg. Versicherungskasse (EVK) für die Berechnung des
Deckungskapitals zur retrospektiven Methode über. Diese neue Praxis
hat den Fehlbetrag der angeschlossenen Organisationen und der
Rüstungsunternehmen ansteigen lassen. Dieser Anstieg im Betrage von
133 Millionen ist vom Bund zu übernehmen.
Von den übrigen Kreditnachträgen sind insbesondere zusätzliche Mittel
notwendig für Verluste aus Bürgschaften und Darlehen, deren Deckung im
Rahmen des Bundesgesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung
zugesichert wurden. Mit dem Nachtrag von 86 Millionen müssen Altlasten
im Zusammenhang mit dem Areal Brünnen und der Gesellschaft Locasa-Bern
abgetragen werden. Im Landwirtschaftsbereich werden weitere Kredite
von 54 Millionen erfoderlich, und zwar für Preiszuschläge auf
verkäster Milch (18 Mio), zur Preisstützung im Schlachtviehmarkt (15
Mio) sowie für Direktzahlungen im Berggebiet (14 Mio). Zur Ankurbelung
der Wirtschaft müssen sodann im Rahmen des Investitionsprogrammes 1997
zusätzliche Mittel von 40 Millionen anbegehrt werden.

Zusammen mit dem ersten Nachtrag führen die beantragten
Kreditnachträge zu einer Erhöhung der veranschlagten Gesamtausgaben um
1 387 Millionen beziehungs-weise 3,1 Prozent. Vom Umfang der
Nachtragskredite können keine direkten Schlüsse auf das Defizit des
laufenden Jahres gezogen werden. Einerseits bestehen bezüglich Umfang
der Kreditreste Unsicherheiten. Andererseits müssen auch die
einnahmen-seitigen Budgetabweichungen berücksichtigt werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

29.9.1997