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Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien

Am 15. September 1997 sind in Bern die Ratifikationsurkunden des am
12. Juni 1996 in Ljubliana unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen der Schweiz und Slowenien ausgetauscht worden. Das Abkommen
tritt am 1. Dezember 1997 in Kraft. Seine Bestimmungen finden
Anwendung auf die Einkmommen- und Vermögensteuern, die in der Schweiz
und in Slowenien ab dem 1. Januar 1998 erhoben werden.

EIDGENÖSSISCHES FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

26.9.1997