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Beteiligung am IWF-Treuhandfonds

PRESSEMITTEILUNG

Beteiligung am IWF-Treuhandfonds

Die Schweiz soll sich vermehrt für die ärmsten Entwicklungsländer
engagieren. Der Bundesrat hat eine Botschaft an das Parlament
verabschiedet, in der er eine schweizerische Beteiligung am neuen
Treuhandfonds des IWF in der Höhe von maximal 90 Millionen Franken
vorschlägt. Der Treuhandfonds soll die Finanzierung der Erweiterten
Strukturanpassungsfazilität (ESAF) und die Beteiligung des
Internationalen Währungsfonds (IWF) an der neuen Schuldeninitiative
sicherstellen.

Mit der Beteiligung am neuen Treuhandfonds beabsichtigt der Bundesrat
seine bisherige Unterstützung des konzessionellen Kreditfensters des
IWF, der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF), fortzuführen.
Die ESAF gibt dem IWF die Möglichkeit, seinen ärmsten Mitgliedern
verbilligte Kredite zur Verfügung zu stellen. Damit kann der IWF auch
in den Ländern Wirtschaftsprogramme unterstützen, welche Kredite zu
Marktbedingungen nicht verkraften können. Die entsprechenden
wirtschaftlichen Stabilisierungs- und Strukturanpassungs-programme
helfen insbesondere mit, die Grundlagen für ein nachhaltiges Wachstum
zu schaffen.

Auch die Beteiligung des IWF an der letztes Jahr gemeinsam von IWF und
Weltbank lancierten Schuldeninitiative ist ein wichtiges Anliegen des
Bundesrats. Die Verringerung untragbarer Schuldenlasten ist eine
zentrale Massnahme, um die Wachstumschancen in ärmeren
Entwicklungsländern zu erhöhen. Die neue Schuldeninitiative soll
hochverschuldeten armen Entwicklungsländern helfen, welche erfolgreich
Stabilisierungs- und Reformprogramme durchgeführt haben.
Mit den Mitteln des neuen Treuhandfonds wird der IWF die Finanzierung
der ESAF sicherstellen, deren verfügbaren Mittel um die
Jahrtausendwende aufgebraucht sein werden. Gleichzeitig wird der
Treuhandfonds die besonderen Massnahmen des IWF im Rahmen der
Schuldeninitiative finanzieren. Die gesamten Finanzierungsbedürfnisse
werden auf 2,5 Milliarden Sonderziehungs-rechte (ca. 5 Milliarden
Franken) geschätzt. Unter Vorbehalt der Zustimmung durch das Parlament
hat sich die Schweiz auf einen Beitrag in der Höhe von 2,4 Prozent der
gesamten bilateralen Beiträge verpflichtet.

Bei einer vollständigen bilateralen Finanzierung würde der
schweizerische Anteil in Form eines A-fonds-perdu-Beitrages 45
Millionen Sonderziehungsrechte (90 Mio. SFr.) ausmachen. Dieser
Höchstbetrag wäre ab 1998 aus Bundesmitteln in zehn Jahrestranchen zu
entrichten. Der effektive schweizerische Beitrag hängt von der Höhe
der bilateralen Beiträge anderer Geberländer ab. Die Schätzungen
zeigen, dass die bilateralen Beiträge zur Zeit nur die Hälfte der
Gesamtkosten decken werden.

Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die vom IWF vorgeschlagene
zusätzliche Finanzierungsquelle, die Aktivierung eines Teils der
IWF-Goldreserven, zum Zuge kommen könnte. Der Vorschlag sieht vor,
fünf Prozent der Goldreserven zu verkaufen und zinstragend anzulegen.
Die Zinserträge würden etwa die Hälfte des gesamten
Finanzierungsbedarfes decken. Die Schweiz stand einem Goldverkauf
bisher ablehnend gegenüber. Sie hat jedoch signalisiert, dass sie -
falls die Umsetzung der Schulden-Initiative und die Verlängerung der
ESAF wegen ungenügender bilateraler Beiträge in Frage gestellt werden
sollte - einen Goldverkauf nicht verhindern werde.

Die Frage des Goldverkaufs könnte anlässlich der in zwei Wochen
stattfindenden Jahresversammlung des IWF und der Weltbank zur
Diskussion stehen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Fritz Zurbrügg,  Sektionschef Eidg. Finanzverwaltung, Tel:
322 60 48

10.9.97