Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Migration: Bundesrat steckt weiteres Vorgehen ab

Pressemitteilung

Migration: Bundesrat steckt weiteres Vorgehen ab

Ergebnis der Klausur zum Bericht der Expertenkommission "Hug"

Der Bundesrat hat am Mittwoch in einer Klausursitzung den Bericht der
Expertenkommission "Migration" zur Kenntnis genommen und das weitere
Vorgehen besprochen. Er stellte fest, dass die Schlussfolgerungen und
Vorschläge der Kommission grundsätzlich mit den aktuellen
Legislaturzielen des Bundesrates übereinstimmen, und er teilt die
Aufassung, dass sich die gesetzgeberische Tätigkeit auf eine
Totalrevision des Gesetzes über den Aufenthalt und Niederlassung der
Ausländer (ANAG) konzentrieren soll. Der Bundesrat wird den Bericht der
Kommission „Migration" mit seiner eigenen Position dem Parlament zur
Kenntnisnahme überweisen.

Die Migrationskommission

Die Migrationsdiskussion geht auf die Motion Simmen aus dem Jahr 1993
zurück. Sie erteilte dem Bundesrat den Auftrag, ein Migrationsgesetz
auszuarbeiten. Im September 1996 setzte der Bundesrat die
Migrationskommission ein, die konkrete Vorschläge für eine künftige
Migrationspolitik auszuarbeiten hatte. Sie stand unter der Leitung des
ehemaligen BIGA-Direktors Klaus Hug. Der Kommissionsbericht wurde im
August 1997 abgeschlossen und in der Pressekonferenz vom 29. August 1997
vorgestellt.
Der Migrationsbericht
Die Kommission gelangte zur Auffassung, dass eine Trennung zwischen
Ausländer-, Asyl- und internationaler Flüchtlingspolitik weiter bestehen
solle. Wo sich aber Berührungspunkte ergeben, werden gemeinsame Ziele
und Massnahmen empfohlen. Untersucht wurden namentlich die Bereiche
Zulassung, Integration, Ausreise, Aussenpolitik und Information. Die
Kommission schlägt unter anderem vor, das Drei-Kreise-Modell durch ein
neues Zulassungssystem abzulösen. Gegenüber den EU- und EFTA- Staaten
ist demnach eine schrittweise und gegenseitige Liberalisierung des
Personenverkehrs anzustreben. Die Zulassung aus den übrigen Staaten soll
im Rahmen von Kontingenten und gestützt auf die persönlichen
Qualifikationen erfolgen. Zur Prüfung der individuellen Voraussetzungen
wird die Einführung eines Punktesystems empfohlen.
Die Haltung des Bundesrats
Der Bundesrat hat in der Klausur festgestellt, dass die
Schlussfolgerungen und Vorschläge der Kommission, die vom
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement erläutert wurden,
grundsätzlich mit den aktuellen Legislaturzielen des Bundes-rates im
Migrationsbereich übereinstimmen. Dazu gehören die verstärkte
Eingliederung der ansässigen Ausländerinnen und Ausländer, eine
qualitative Verbesserung im Personenverkehr mit der EU, die Aufnahme von
Flüchtlingen und Schutzbedürftigen im Sinne unserer humanitären
Flüchtlingspolitik und die Reduktion des Zuwachses der ausländischen
Wohnbevölkerung.
Der Bundesrat hat bisher - übrigens in Übereinstimmung mit dem
Bundesgericht - entgegen kritischer Stimmen die Auffassung vertreten,
dass das "Drei-Kreise-Modell" sowohl mit der Bundesverfassung als auch
mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist. Die
Praxis seit der Einführung deses Modells im Jahr 1991 hat nun aber
gezeigt, dass dem "Zweiten Kreis" (heute vor allem die USA und Kanada)
zahlenmässig eine geringere Bedeutung zukommt als angenommen. Aus diesem
Grund kann dem von den Experten vorgeschlagenen Zulassungsmodell im
Rahmen von Kontingenten im wesentlichen zugestimmt werden.
Die Frage, ob das ebenfalls vorgeschlagene "Punktesystem" zur Prüfung
der massgeblichen Qualifikationen im Zulassungsverfahren für
schweizerische Verhältnisse tauglich sei, muss - wie die Kommission
selber festhält - noch vertieft geprüft wer-den. Wichtig ist, dass die
Entscheide der Behörden inskünftig auf einer klaren politi-schen und
rechtlichen Grundlage basieren.
Weiteres Vorgehen
Die Kommission lehnt die Schaffung eines Migrationsgesetzes im Sinn
eines Rahmengesetzes als gemeinsames Dach über dem ANAG und dem
Asylgesetz ab. Da zurzeit eine Totalrevision des Asylgesetzes erfolgt,
schlägt sie demgegenüber eine Totalrevision des ANAG vor. Der Bundesrat
ist ebenfalls der Auffassung, dass sich die gesetzgeberische Tätigkeit
auf eine Totalrevision des ANAG konzentrieren muss. Die Vorarbeiten dazu
werden nun verwaltungsintern aufgenommen. Zu einem späteren Zeitpunkt
soll eine begleitende Expertenkommission eingesetzt werden.
Von grosser Bedeutung für die künftige Gesetzgebung ist der Ausgang der
bilateralen Verhandlungen mit der EU im Bereich des Personenverkehrs.
Diese Rahmenbedingung ist auch massgebend für eine allfällige
vorgezogene Umsetzung einzelner Vorschläge der Expertenkommission durch
die Revision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
(BVO).

Der Bericht der Expertenkommission „Hug" soll dem Parlament zusammen mit
der Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnisnahme zugestellt werden.

30.  Oktober 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Albrecht Dieffenbacher, Bundesamt für
Ausländerfragen,
031 / 325 95 42