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KKW Muehleberg: Einsprachefrist abgelaufen

PRESSEMITTEILUNG

KKW Mühleberg: Einsprachefrist abgelaufen

Die Frist für die Auflage des Gesuchs um Aufhebung der Befristung der
Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) ist am 6. November
1997 abgelaufen. 4 Organisationen und Vereine und 1170 Personen haben
Einsprache erhoben. Mehr als 99% sind vervielfältigte Einsprachen.

Die BKW Energie AG hatte am 8. Mai 1996 den Bundesrat um Aufhebung der
Befristung der Betriebsbewilligung vom 14. Dezember 1992 ersucht. Die
Gesuchsunterlagen wurden vom 7. Oktober bis 6. November 1997 öffentlich
aufgelegt. Die Einsprecher erheben gegen das Gesuch im wesentlichen folgende
Einwände:

-    Das KKM sei veraltet. Als Neuanlage erhielte das KKM keine Bewilligung
     mehr.

-    Seit der Erteilung der Betriebsbewilligung vom 14. Dezember 1992 hätten
     sich die Alterungsschäden verschärft, und Probleme mit der
     Brennstoffbewirtschaftung würden verheimlicht.

-    Der Nachweis sei nicht erbracht, dass die Auflagen der Betriebsbewilligung
     vom 14.^Dezember 1992 erfüllt seien. Insbesondere die Auflage, wonach im
     Hinblick auf den Ablauf der Betriebsbewilligung Alternativen für den
     Ersatz des KKM evaluiert werden müssen, sei nicht erfüllt.

-    Die Entsorgung radioaktiver Abfälle sei nicht gelöst.

-    Jedes Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung müsse nach dem
     Atomgesetz von einem Sicherheitsbericht begleitet sein. Ein neuer
     Sicherheitsbericht liege jedoch nicht vor. Auch der Bericht betreffend die
     Evaluation von Alternativen sei nicht öffentlich aufgelegt worden.

Die Einsprachen werden nun vom Eidg. Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement geprüft. Es wird dem Bundesrat zu gegebener Zeit
einen Antrag unterbreiten.

Bern, 10. November 1997

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskunft: Philippe Huber, Bundesamt für Energiewirtschaft (Tel. 031 / 322 56
52)