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Verhandlungen mit Italien über Sicherheitszusammenarbeit und Rückübernahme

Pressemitteilung

Verhandlungen mit Italien über Sicherheitszusammenarbeit und
Rückübernahme

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, mit Italien Verhandlungen
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der inneren
Sicherheit sowie über ein Rückübernahmeabkommen zu führen. Damit soll
u. a. die beidseitige Rückschaffung von illegal Eingereisten ermöglicht
werden.

Dem Beschluss gingen Expertengespräche voraus, in denen übereinstimmend
fest-gestellt wurde, dass die Zusammenarbeit auf eine
institutionalisierte Grundlage ge-stellt werden sollte. Zudem wurde
grundsätzlich Bereitschaft erklärt, Verhandlungen über ein
Rückübernahmeabkommen aufzunehmen. Beide Vorhaben stehen im Zusammenhang
mit der Inkraftsetzung des Schengener Übereinkommens in Italien am 26.
Oktober.

Auch mit Frankreich, Deutschland und Österreich

Der Bundesrat hat bereits früher in diesem Jahr Mandate für
Vertragsverhandlungen über polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
beschlossen: am 14. Mai für Frankreich, am 13. August für Deutschland
und Österreich. Das bestehende Rückübernahmeabkommen mit Frankreich wird
gemäss Bundesratsbeschluss vom 14. August 1996 den neuen Entwicklungen
angepasst. Daneben bestehen Rückübernahmeabkommen mit Deutschland,
Österreich und verschiedenen anderen Staaten. Nachdem die Schweiz schon
seit längerer Zeit den Abschluss eines Abkommens auch mit Italien
angestrebte hatte, signalisierte Rom kürzlich seine Bereitschaft, mit
dem Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens Verhandlungen
aufzunehmen.

Bei allen Staatsverträgen im Polizeibereich geht es namentlich um die
Regelung folgender Punkte: Errichtung gemeinsamer Kooperationszentren in
Grenznähe, direkte Zusammenarbeit, gegenseitige Hilfeleistungen,
spontane Polizeizusammenarbeit, grenzüberschreitende Observation und
Nacheile, kontrollierte Lieferungen, verdeckte Ermittlungen.

Gegen illegale Migration

Rückübernahmeabkommen werden abgeschlossen, um illegalen
Wanderungsbewe-gungen entgegenzuwirken. Ziel der Verhandlungen über ein
Rückübernahmeab-kommen mit Italien ist es, einen ähnlichen Vertrag zu
erreichen, wie er mit Deutsch-land bereits abgeschlossen ist, mit
Frankreich gegenwärtig verhandelt wird. Dieses Abkommen soll die
Möglichkeit eröffnen, Personen nach Italien zurückzuschaffen, die von
dort aus eingereist sind und in der Schweiz kein Aufenthaltsrecht haben
- und umgekehrt. Ebenfalls geregelt werden soll die formlose
Rückübernahme eigener Staats-angehöriger sowie die Durchbeförderung von
Personen aus Drittstaaten.

Die Schweizer Delegation für die innere Sicherheit leitet Anton Widmer,
Direktor des Bundesamtes für Polizeiwesen. Ihr gehören weiter an: der
Tessiner Regierungsrat Alex Pedrazzini als Vertreter der Konferenz der
kantonalen Justiz- und Polizeidi-rektoren, und der Walliser
Polizeikommandant Bernhard Geiger für die Konferenz der kantonalen
Polizeikommandanten. Für die Verhandlungen über das
Rückübernahmeabkommen ist Gottfried Zürcher, Vizedirektor des
Bundesamtes für Flücht-linge, verantwortlich.

29. Oktober 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Adrien de Werra, Bundesamt für Polizeiwesen, 031 /
322 46 25