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Dublin Convention

Pressemitteilung

Dublin Convention: Bundespräsident Koller unterstreicht in Luxemburg das
Interesse der Schweiz

Die Schweiz möchte sich an der Dublin Convention beteiligen.
Bundespräsident Arnold Koller wird am Freitag in Luxemburg anlässlich
eines Arbeitsbesuchs beim luxemburgischen Justizminister Marc Fischbach
das schweizerische Interesse an Verhandlungen über ein Parallelabkommen
zur Sprache bringen. Zur Diskussion stehen werden auch Fragen der
Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Justiz
und Inneres sowie die Auswirkungen von Schengen auf die Schweiz.
Luxemburg führt gegenwärtig den Vorsitz in der EU.

Das 1990 beschlossene und am 1. September 1997 in Kraft getretene
Übereinkommen regelt, welcher Vertragsstaat für die Prüfung eines
Asylgesuches, das in einem EU-Staat gestellt wurde, zuständig ist, und
ermöglicht damit ein gemeinsames Vorgehen in der Asylfrage. Die Schweiz
hatte ihr Interesse an einem Abkommen mit der Dublin Convention schon
früher angemeldet und bereits 1993 einen Vertragsentwurf grundsätzlich
begrüsst. Der Abschluss eines Parallelabkommens hätte den Vorteil, dass
mehrfache Asylgesuche in der Schweiz und den Ländern der EU verhindert
wer-den könnten.

Nach dem Inkrafttreten des Schengen-Abkommens, das die Aufhebung der
Grenz-kontrollen innerhalb der EU vorsieht und dem sich nun sämtliche
Nachbarstaaten angeschlossen haben, stellen sich für die Schweiz u. a.
Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der Flughafenkontrolle
und der gegenseitigen Information besonders nachdrücklich.
Bundespräsident Koller wird hier mit Justizminister Fischbach
Kooperationsmöglichkeiten besprechen mit dem Ziel, eine Isolation der
Schweiz im Sicherheitsraum Europa zu vermeiden.

Bundespräsident Koller wird auch von Grossherzog Jean empfangen und dem
Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Jean Spautz, einen
Höflichkeitsbesuch abstatten. Ferner sind Unterredungen mit Gil Carlos
Rodriguez Iglesias, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs, und
weiteren Mitgliedern des Gerichtshofes vorgesehen.

23.  Oktober 1997

EIDGENÖSSISCHES
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