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Fachkommission Gleichstellungsgesetz beim Bund

PRESSEMITTEILUNG

Fachkommission Gleichstellungsgesetz beim Bund

Die Bundesverwaltung verstärkt ihre Anstrengungen zur Gleichstellung
von Frau und Mann im Arbeitsbereich. Der Bundesrat hat die Mitglieder
einer Begutachtenden Fachkommission Gleichstellungsgesetz gewählt.
Das am 1. Juli 1996 in Kraft getretene Gesetz über die Gleichstellung
von Frau und Mann will nicht nur dem Recht auf Lohngleichheit
Nachachtung verschaffen, sondern generell für die Gleichstellung im
Arbeitsbereich sorgen. Das Gesetz sieht für das Bundespersonal die
Möglichkeit vor, Beschwerden gegen erstinstanzliche Verfügungen über
das Dienstverhältnis durch eine Fachkommission begutachten zu lassen.
Der Bundesrat hat nun ein paritätisch zusammengesetztes Gremium
gewählt. Präsidentin ist Marie-Louise Baumann-Bruckner, Sekretärin der
FDP Schweiz, Vizepräsident der Genfer Professor Gabriel Aubert. Zu
Vertreterinnen und Vertretern des Bundes wurden Prisca
Grossenbacher-Frei (EJPD), Eduard Knecht (EMD) und Patricia Schulz
(EDI) ernannt. Yvana Enzler (EDA), Charly Maeder (EFD) und Dora
Schilliger-Makausz (EVD) sind Ersatzmitglieder.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

5.11.1997