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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Sommerzeitregelung gilt weiter bis 2001

Pressemitteilung

Sommerzeitregelung gilt weiter bis 2001

Dieses Jahr endet die Sommerzeit Sonntag,26. Oktober, morgens um 3 Uhr.
Für die kommenden vier Jahre hat das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der
Europäischen Gemeinschaften die Dauer der Sommerzeit wie folgt
festgelegt:
1998	Beginn: 29. März	Ende: 25. Oktober
1999	Beginn: 28. März	Ende: 31. Oktober
2000	Beginn: 26. März	Ende: 29. Oktober
2001	Beginn: 25. März	Ende: 28. Oktober
Bei Sommerzeitbeginn werden die Uhren jeweils morgens um 2 Uhr auf 3 Uhr
vorgestellt, bei Sommerzeitende um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.
Das Zeitgesetz von 1980 und die Sommerzeitverordnung von 1984
ermächtigen das EJPD, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit die
Uhrzeit in der Schweiz die gleiche ist, wie diejenige in unseren
Nachbarstaaten.

23. Oktober 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Urs Toggweiler, Eidg. Amt für Messwesen, Tel. 323 33 56