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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gerichtsstandgesetz

Pressemitteilung

Gerichtsstandgesetz: Bundesrat nimmt Ergebnisse der Vernehmlassung zur
Kenntnis

Der Bundesrat hat heute die Ergebnisse der Vernehmlassung zu einem
Gerichtsstandgesetz zur Kenntniss genommen.

Dieses neue Bundesgesetz unternimmt es, die örtliche Zuständigkeit der
Gerichte in Zivilsachen abschliessend und landesweit einheitlich zu
regeln. Dadurch soll einerseits eine Harmonisierung mit dem Europarecht
(Anpassung an das Lugano - Übereinkommen) erzielt werden, andererseits
aber unser landesinternes Zuständigkeitsrecht, das heute in 26
kantonalen Prozessordnungen und im Bundesrecht verstreut ist,
vereinfacht und systematisiert werden.

Aufgrund der positiven Stellungnahmen in der Vernehmlassung hat der
Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt,
bis zum Sommer nächsten Jahres eine Botschaft zuhanden des Parlamentes
auszuarbeiten.

22. Oktober 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst