Ergebnisse der 49. Tagung der Internationalen Walfangkommission (IWC)
MEDIENINFORMATION
Ergebnisse der 49. Tagung der Internationalen Walfangkommission (IWC)
Der Delegierte der Schweiz, Thomas Althaus, Bundesamt für
Veterinärwesen,
fasst die Ergebnisse der 49. Tagung der Internationalen
Walfangkommission (IWC),
welche vom 20. bis 24. Oktober in Monaco stattgefunden hat wie folgt
zusammen:
Resolutionen:(Handlungsaufforderungen, nicht bindend für die
Mitgliedstaaten)
Die Schweiz legte zusammen mit anderen Vertragsstaaten drei Resolutionen
vor,
die alle im Konsens angenommen wurden:
* Forderung einer Intensivierung der Anstrengungen zu einer humanen
Tötung von
Walen im Rahmen des Eingeborenen-Walfangs.
* Aufforderung weiterhin Daten über den Fang und Beifang von sogenannte
n
"Kleinwalen" einzureichen.
* Aufforderung weiterhin Informationen über Umweltveränderungen und
deren
Einflüsse auf Wale zu erarbeiten und der IWC zugänglich zu machen.
Über vier Resolutionen wurde abgestimmt (kein Konsens): Die Schweiz
stimmte,
wie in früheren Jahren, in allen Fällen zu:
* Ein Ersuchen an Japan, unter Hinweis auf die durch das Übereinkommen
festgelegte
Staatssouveränität in diesen Belangen, von seinen Zwergwalfängen zu
wissenschaftlichen Zwecken in der Antarktis und im Nordpazifik Abstand
zu nehmen.
* Ersuchen an Norwegen, seinen Vorbehalt gegen das Moratorium zu
überdenken und
die Walfänge vor seiner Küste einzustellen.
* Aufforderung an die Vertragsstaaten, Informationen über gelagertes
Walfleisch
an die IWC zu liefern und entsprechende DNS-Analysen der Bestände
vorzunehmen und
die Ergebnisse zugänglich zu machen.
Diskussionen, Anträge
5-Punkte Projekt, eingebracht von Irland, welches u.a. Walfang nur noch
innerhalb der "Exclusive Economic Zones" und zur lokalen Verwendung
gestatten
möchte, mit folgenden Konsequenzen:
* Kein Walfang mehr auf dem Rest der Weltmeere,
* Beendigung des wissenschaftlichen Walfangs, wie er gegenwärtig
praktiziert wird,
* kein internationaler Handel mit Walfleisch,
* raschest mögliches Vollenden und in Kraft setzen des revidierten
Bewirtschaftungsschema (RMS)
* Regelung des Waltourismus ("whale-watching")
Alle Mitgliedstaaten sind bereit, über eine mögliche Realisierung die
ses
Projektes zu verhandeln, um die gegenwärtige unfruchtbare Patt-Situatio
n
innerhalb der Kommission lösen zu können. Die Diskussionen werden an
der
nächsten IWC Tagung weitergeführt
Die Schweiz beteiligte sich aktiv an diesem Meinungsbildungsprozess und
nahm
ihre Rolle als anerkannter Vermittler einmal mehr wahr.
Eingeborenen Walfang zur Selbstversorgung: Die Kommission gewährte im
Konsens:
* Eine Quote in bisheriger Höhe von 67 getroffenen Tieren/Jahr für di
e
Grönlandwale
des Beringmeeres (bejagt durch die Einwohner Alaskas und Sibiriens),
* eine reduzierte Quote von bisher 140 auf neu 124 getroffenen
Tieren/Jahr für
die Grauwale des Pazifiks (Einwohner Sibiriens und Makah-Indianer der
USA) und
* Erneuerung der bisherigen Quoten für Ost- und Westgrönland,
einschliesslich einer
Erhöhung von bisher 165 auf neu 175 getroffene Tiere/Jahr für die
Zwergwale an
der Westküste.
Dem Gesuch für eine Dringlichkeitsquote von 50 Zwergwalen für vier
nordjapanische
Dörfer wurde nicht entsprochen.
Verbot der elektrischen Lanze: Der Antrag auf ein Verbot der
elektrischen Lanze
als zweites Tötungsgerät ab dem Jahr 2000 wurde zurückgezogen, nach
dem
Japan sich
bereit erklärt hatte zukünftig auf dieses Gerät weitgehend zu
verzichten und, wie
in anderen Fangoperationen, Gewehre als zweites Gerät einzusetzen.
Bern, 3. November 1997
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Thomas Althaus, Dr.phil.nat., Sektion Artenschutz, Tel.: 031 323 85 08
Die Publikation "Die Schweiz und das Internationale Walfangübereinkomme
n
(1996)"
kann beim Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 161, 300
3
Bern
kostenlos angefordert werden.