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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Parallelimporte im Automobilsektor

PRESSEMITTEILUNG

Parallelimporte im Automobilsektor

Die Wettbewerbskommission hat eine Untersuchung gegen die
Automobilkonstrukteure Volkswagen und Audi eröffnet.

Parallelimporte von Automobilen spielen im Preisbildungsmechanismus
unseres Landes eine sehr wichtige Rolle. Sie ermöglichen Preise die
vergleichbar sind mit denjenigen im Ausland. Momentan erwerben 1% der
schweizerischen Konsumenten ihre Autos ausserhalb der Schweiz, während
dies im europäischen Ausland 8% der Konsumenten tun.

Das unterschiedliche Kaufverhalten könnte darauf zurückgeführt werd
en,
dass Schweizer Konsumenten fürchten, nicht denselben Service nach dem
Kauf zu erhalten, wie wenn sie einen Wagen in der Schweiz erwerben. Es
ist jedoch wahrscheinlicher, dass die Differenz durch die Praktiken
gewisser Automobilhersteller herbeigeführt wird, die ihren
konzessionierten Händlern in Europa (v.a. in Italien) verbieten, Autos
an Kunden aus der Schweiz zu verkaufen.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat Vorabklärungen über das

Verhalten der Automobilkonstrukteure und der Organisation ihrer
Vertriebsnetze durchgeführt. Dabei konnten Hinweise auf
wettbewerbswidriges Verhalten nachgewiesen werden, insbesondere bei der
Volkswagengruppe, zu welcher die Marken Volkswagen und Audi gehören.

Die Wettbewerbskommission hat daher entschieden, seine Nachforschungen
zu konzentrieren und in einem ersten Schritt eine Untersuchung gegen die
Volkswagengruppe zu eröffnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere

Verfahren eröffnet werden gegen andere Marken oder zur Analyse möglic
her
allfälliger Absprachen zwischen den verschiedenen Marken.

Parallel dazu ist die Wettbewerbskommission über das gemischte
Kommittee, welches am 29. Oktober 1997 mit diesem Dossier befasst wurde,
in engem Kontakt mit den europäischen Behörden. Das Gemische Kommitte
e
ist zuständig für das gute Funkionieren des Freihandelsabkommens von
1972 zwischen der Europäischen Union und der Schweiz.

Die Eröffnung der Untersuchung gegen die Volkswagengruppe wird am 4.
November 1997 im Schweizerischen Bundesblatt und im Schweizerischen
Handelsamtsblatt publiziert werden. Darin lädt das Sekretariat der
Wettbewerbskommission alle interessierten Personen, die auf
Schwierigkeiten beim Kauf eines Autos im Ausland gestossen sind, ein,
sich bei den Wettbewerbsbehörden zu melden. Diese Informationen werden
vertraulich behandelt.

Bern, 31. Oktober 1997

WETTBEWERBSKOMMISSION
Sekretariat

Auskunft: Rolf Dähler, Direktor, Tf 031/322' 20' 41