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Lohnmassnahmen 1998 beim Bund

PRESSEMITTEILUNG

Lohnmassnahmen 1998 beim Bund

Angesichts der schwierigen Haushaltslage muss das Personal der
allgemeinen Bundesverwaltung zusätzlich zu den bisherigen
Lohnmassnahmen im nächsten Jahr einen Sanierungsbeitrag von rund 40
Millionen Franken leisten. Der Bundesrat hat heute über die
entsprechenden Massnahmen beschlossen. Für SBB, Swisscom und Post
gelten unterschiedliche Regelungen. Zusätzlich wird auf den
Teuerungs-ausgleich verzichtet, der das Budget 1998 mit 22 Millionen
Franken belasten würde. Definitiv gekürzt hat der Bundesrat Zulagen
für EDA-Mitarbeitende im Ausland in der Höhe von 7,2 Millionen.
Der Sanierungsbeitrag des Bundespersonals liegt rund 10 Millionen
unter den Vorgaben des Bundesrats vom letzten Frühling. Trotzdem ist
der getroffene Entscheid budgetkonform, weil die Eidgenössische
Versicherungskasse 13 Millionen Franken zuviel für die Beiträge an die
Personalversicherungen budgetiert hat.
Wegen der stark auseinandergehenden betrieblichen Bedürfnisse war es
dem Bundesrat nicht mehr möglich, das gesamte Bundespersonal gleich zu
behandeln. Im Interesse einer differenzierten und flexiblen
Personalpolitik sind deshalb für die allgemeine Bundesverwaltung sowie
für die Betriebe und Unternehmungen des Bundes unterschiedliche
Regelungen vorgesehen. Die Entscheide des Bundesrates im einzelnen:
1. Für das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung sollen die im
Zusammenhang mit der Kreditsperre auf Anfang 1997 in Kraft getretenen
Lohnmassnahmen weitergeführt werden: Die um 25 Prozent reduzierten
Lohnerhöhungen, die um 10 Prozent tieferen Anfangslöhne sowie der neue
Schlüssel bei der Aufteilung der Nichtberufsunfall-Prämien.
2. 1998 muss das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung zusätzlich
einen jährlichen Sanierungsbeitrag von 38,7 Millionen Franken leisten.
Diese verteilen sich auf folgende Massnahmen:
… Das am 1. Januar 1995 eingeführte und bis Ende 1997 befristete
Kaderlohnopfer wird durch eine lineare degressive Lohnkürzung ersetzt.
Dies entlastet den Bundeshaushalt um 23 Millionen. Für die nächsten
drei Jahre beantragt der Bundesrat dem Parlament einen neuen
dringlichen Bundesbeschluss. Dieser erlaubt für 1998 eine für das
gesamte Bundespersonal abgestufte Gehaltskürzung: Drei Prozent für
Magistratspersonen, zwei Prozent für die Chefbeamtinnen und -beamten
der Überklasse, ein Prozent für das Kader ab der Lohnklasse 24 sowie
0,5 Prozent für das restliche Personal. Für diese Massnahme wird dem
Parlament ein   dringlicher Bundesbeschluss unterbreitet, der bis 2001
befristet ist.
… Der Ortszuschlag wird um eine Stufe (369 Franken jährlich) gekürzt,
was eine Entlastung um 11 Millionen bringt. Dies betrifft insbesondere
das Personal in den Grossagglomerationen In den unteren fünf Stufen
bleibt er unverändert..
… Weiter wird die Abgeltung von Stellvertretungen restriktiver
behandelt (Entlastung: 1,2 Millionen). Dasselbe gilt für Überzeit,
welche grundsätzlich über Zeit statt über Geld vergütet werden soll
(Entlastung: 3,5 Millionen).
… Alle Kürzungsmassnahmen werden durch zwei zusätzliche Freitage
personalpolitisch abgefedert. Das Personal kann diese sog. Zusatztage
ansparen und flexibel beziehen.
3. Die SBB haben bereits 1997 strengere Massnahmen als die allgemeine
Bundesverwaltung und die PTT beschlossen; diese gelten unverändert
auch im nächsten Jahr. Abgesehen vom Verzicht auf den
Teuerungsausgleich stehen ein zusätzlicher Lohnabbau und eine
Kompensation mit Arbeitszeitmassnahmen zurzeit nicht zur Diskussion.
4. Die Post ihrerseits wird die Lohnkürzung auf das bisherige
Kaderlohnopfer und die um 25% gekürzten Lohnerhöhungen beschränken und
ebenfalls keinen Teuerungsausgleich gewähren. Der Bundesrat wird die
Entscheide allerdings überprüfen, falls sich eine Lösung mit
beschäftigungswirksamen Arbeitszeitregelungen bei angemessener
finanzieller Beteiligung des Personals finden lässt.
5.Für die Swisscom, welche ab 1998 als Aktiengesellschaft operiert und
ohne jeglichen Monopolschutz dem freien Markt ausgesetzt ist, hat der
Bundesrat ausser dem Verzicht auf den Teuerungsausgleich keine
weiteren Massnahmen beschlossen.

Mietzinsaufschläge für Dienstwohnungen sistiert
Im laufenden Jahr hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die
schrittweise Erhöhung der Mieten bei den Dienstwohnungen des
Bundespersonals beschlossen. Dies betrifft insbesondere die
Angehörigen des Grenzwachtkorps in der Romandie. Diese Massnahme fällt
nun mit der vom Bundesrat beschlossenen Streichung der
Ortszuschlagstufe und der linearen degressiven Lohnkürzung zusammen
und bedeutet, dass die Mieter von Dienstwohnungen besonders hart
getroffen werden. Aus diesem Grund hat Bundesrat Kaspar Villiger
beschlossen, die schrittweise Erhöhung der Mieten für Dienstwohnungen
auf bis zu 70 Prozent des Marktwerts einstweilen zu sistieren.

Was die langfristige Personal- und Lohnpolitik der allgemeinen
Bundesverwaltung betrifft, hat der Bundesrat das EFD beauftragt, mit
den Personalverbänden Gespräche über die Möglichkeit einer
mehrjährigen Rahmenvereinbarung zu prüfen. Damit könnte die
Sozialpartnerschaft gerade im Hinblick auf die Veränderungen im
Personalbereich (Bundespersonalgesetz) auf eine solidere Basis
gestellt werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: 	Markus Heuberger, Sektionschef Eidg. Personalamt,
031 / 322 62 52
Luigi Stoppia, wissenschaftlicher Beamter EPA, 031 / 324 95 42
29.10.97