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Ausländerregelung 1997/98 vom Bundesrat verabschiedet

PRESSEMITTEILUNG

Ausländerregelung 1997/98 vom Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat die Ausländerregelung (BVO) für die Kontingentsdauer
vom 1. No-vember 1997 bis zum 31. Oktober 1998 verabschiedet. Wie er
dies bereits in seinem Ver-nehmlassungsentwurf am 28. Mai dieses Jahres
vorgeschlagen hatte, beschränkt er sich bei der diesjährigen
Verordnungsrevision im wesentlichen darauf, die Höchstzahlen für das
nächste Kontingentsjahr festzulegen. Angesichts des aktuellen Standes
der bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union verzichtet er
vorderhand auf weitere grundlegende Änderungen.

Die grosse Mehrheit der Vernehmlasser unterstützte den
Vernehmlassungsentwurf, weshalb dieser mit einer einzigen Abweichung
verabschiedet wurde: Bei der Zulassung von Schü-lern und Studenten
übernimmt der Bundesrat den Vorschlag des Verbandes Schweizerischer
Privatschulen und überträgt die Beurteilung und Verantwortung der
Missbrauchskontrolle pri-mär der Schulleitung. Darüber hinaus wird die
Einreise von Rentnern in die Schweiz wie vorgesehen erleichtert, indem
das Grenzalter - einem gesellschaftlichen Trend zu früherer
Pen-sionierung folgend - von 60 auf 55 Jahre herabgesetzt wird.

Die Höchstzahlen werden gemäss Vorentwurf unverändert für
Jahresbewilligungen bei 17'000 (12'000 Kantone; 5'000 Bund) und für
Kurzaufenthalter bei 18'000 (11'000 Kantone; 7'000 Bund) belassen. Dies
gestattet es den Behörden auch in Zukunft, die Bedürfnisse, vorab für
hochqualifizierte Tätigkeiten, im gesamtwirtschaftlichen Interesse
flexibel abzudecken, so-weit im Inland keine entsprechenden
Qualifikationen verfügbar sind. Bei der Freigabe der Höchstzahlen für
Saisonbewilligungen nimmt der Bundesrat wie vorgesehen eine lineare
Re-duktion von 113'000 auf 99'000 (Kantone 90'000; Bund unverändert
9'000) vor. Diese Fest-legung der Höchstzahlen für Saisonarbeitskräfte
aus den EU-Staaten rechtfertigt sich, weil sich auch bei der jetzigen
Wirtschaftslage keine inländischen Arbeitslosen finden lassen, welche
diese - oftmals nicht überaus attraktiven, aber dennoch notwendigen -
Saisonarbeiten erfüllen.

Der Bundesrat ist zur Zeit daran, im Rahmen der Verwaltungsreform
administrative Reorgani-sationen vorzunehmen. Den Entscheid, namentlich
die für die Ausländerregelung zuständige BIGA-Sektion „Arbeitskräfte und
Einwanderung" auf den 1. Januar 1998 ins EJPD (BFA) zu transferieren,
hat er inzwischen bereits gefällt. Es ist daher möglich, dass im Laufe
der bevorstehenden Kontingentsperiode gewisse Anpassungen in der BVO
vorgenommen wer-den müssen, über welche die Öffentlichkeit zum gegebenen
Zeitpunkt informiert wird.

Bern, 22. Oktober 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKS-	EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ-
WIRTSCHAFTSDEPARTEMENT	UND POLIZEIDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst	Presse- und Informationsdienst

Auskunft:	BIGA, Abteilung Arbeitsmarkt, )  031.322 28 35 / 079.301 73 53
Beilage:	Dokumentation zur Ausländerregelung 1997/98

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