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Teilnahme an der Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission

PRESSEMITTEILUNG

Teilnahme an der Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission 

(IWC) in Monaco

Die Schweiz wird an der 49. Jahrestagung der Internationalen 

Walfangkommission (IWC) vom 17. bis 24. Oktober 1997 in Monaco durch 

Dr. Thomas Althaus, Chef der Sektion Artenschutz im Bundesamt für 

Veterinärwesen vertreten.

An der Jahrestagung werden unter anderen die folgenden Themen 

behandelt:

- Neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten
- Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten 

  Bewirtschaftungsschemas
- Wissenschaftlicher Walfang
- Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien
- Humane Tötungsmethoden
- Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist kein 

reines Walschutzübereinkommen. Neben dem Schutz der effektiv von 

der Ausrottung bedrohten Walbestände verfolgt es grundsätzlich den 

Zweck, die nachhaltige Nutzung bestimmter anderer Walbestände aufgrund 

moderner Managementsmethoden sicherzustellen. 

Die Schweiz würde  der Wiederaufnahme einer eng begrenzten 

kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten nur 

zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Entnahme 

der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem 

Ökosystem nicht abträglich ist, und wenn garantiert ist, dass die 

Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Die 

Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung dieses 

Bewirtschaftungsschemas widmet bleiben abzuwarten. Im Falle der 

diver-sen bedrohten Walarten wird sich die Schweiz selbstverständlich 

weiterhin für eine Fortsetzung der Schutz-massnahmen aussprechen. 

Diese Position (Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nut-zung) 

deckt sich mit jener der International Union for the Conservation of 

Nature (IUCN) und der Deklaration von Rio. Die Schweiz hat im übrigen 

immer die Ansicht vertreten, dass auch das Management der sogenannten 

"kleinen Walarten" in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.

Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen 

Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens 

erfüllen und insbesondere darauf achten, dass Beschlüsse auf 

wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind. Grundsätzlich soll 

die Position übereinstimmen mit der Position unseres Landes in 

anderen internationalen Umweltgremien und mit den Grundsätzen der 

Umweltpolitik im Inland. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch auch, 

wie in der Vergangenheit, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden 

Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb 

der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.

Bern, 16. Oktober 1997

EIDGENÖSSISCHES VOKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse und Informationsdienst

Auskunft:

Peter Dollinger, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel.: 031 323 85 03