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Huckepack-Korridor Gotthard. Laermsanierung: Erster Entscheid liegt vor

PRESSEMITTEILUNG

Huckepack-Korridor Gotthard
Lärmsanierung: Erster Entscheid liegt vor

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den allerersten Baubewilligungsentscheid
betreffend Lärmsanierungsmassnahmen entlang der Eisenbahnstrecken des
Huckepack-Korridors (HPK) Gotthard erlassen. Das erste SBB-Projekt, welches
beurteilt wurde, ist dasjenige für die Gemeinde Rheinfelden.  Dem Kanton Aargau
kommt somit eine Vorreiterrolle zu. Er ist der erste Kanton, welcher mit den
SBB eine Vereinbarung betreffend das zeitliche Vorgehen für die
HPK-Lärmsanierungen getroffen hat und wo diese Regelung nun umgesetzt wird.

Gemäss Vereinbarung mit dem Kanton Aargau sind nämlich die SBB verpflichtet,
innert zwei Jahren ab Rechtskraft der Baubewilligung die Schutzmassnahmen
umzusetzen. Weitere Lärmsanierungsentscheide seitens des Bundesamtes für
Verkehr werden sukzessive folgen.

Aufgrund der zum Teil massiven Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte sehen
die SBB Lärmschutzmassnahmen von rund 9,6 Mio Franken vor. Sie beantragen
Lärmschutzwände von insgesamt 2,1 km Länge und den Einbau von
Schallschutzfenstern ab Überschreitung der Alarmwerte. Im übrigen ersuchen die
SBB vornehmlich aus wirtschaftlichen Gründen um Erleichterungen.

Der Entscheid des BAV's ist in zwei Teile gegliedert. Ein erster, allgemeiner
Abschnitt behandelt grundsätzliche Fragen, welche für sämtliche
HPK-Lärmsanierungsprojekte Geltung haben. Darin werden namentlich die gemäss
Umweltschutzgesetzgebung möglichen Schutzmassnahmen (Massnahmen an der Quelle,
auf dem Ausbreitungsweg und am Ort der Schalleinwirkung) dargelegt. Ebenfalls
werden die Problematik der Sanierung und die Bedeutung der Planungsvorgaben der
SBB, welche sie als Instrument für ein vernünftiges Kosten/Nutzen-Verhältnis
geschaffen haben, erörtert.

Im besonderen, zweiten Teil erfolgt die Beurteilung des Lärmsanierungsprojekts
Rheinfelden unter dem Blickwinkel des Verhältnismässigkeitsprinzips. Dabei
gelangt das BAV zum Schluss, dass in diesem konkreten Projekt teilweise
zusätzliche Schutzmassnahmen akustisch sinnvoll sind, weil dadurch prozentual
eine grosse Anzahl von Personen von einer signifikanten Lärmreduktion
profitieren können.

Bern, 9.  Oktober 1997

Bundesamt für Verkehr
Stabsstelle Kommunikation

Auskunft: Stabstelle Kommunikation, Bundesamt für Verkehr,
         Tel. 031 / 322 36 43