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Sanierung der Chemins de fer fribourgeois (GFM): Bundesbeitrag nur mit strengen Auflagen vorgeschlagen - Administrativuntersuchung angeordnet

PRESSEMITTEILUNG

Sanierung der Chemins de fer fribourgeois (GFM): Bundesbeitrag nur mit strengen
Auflagen vorgeschlagen - Administrativuntersuchung angeordnet

Wegen schwacher Führung und Fehlinvestitionen sind die Chemins de fer
fribourgeois (GFM) in finanzielle Schwierigkeiten geraten und müssen saniert
werden. Der Bundesrat ist bereit, den Eidgenössischen Räten einen Beitrag von
maximal einem Drittel des Sanierungsbedarfes vorzuschlagen. Dieser Beitrag ist
an strenge Auflagen geknüpft. Verlangt werden Aenderungen im Verwaltungsrat und
im Rechnungswesen. Das Eidgenössische Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement (EVED) seinerseits hat eine
Administrativuntersuchung zur Rolle der Bundesvertreter im GFM-Verwaltungsrat
angeordnet.

EVED-Vorsteher Moritz Leuenberger hatte bereits an der ersten Bundesratssitzung
nach den Sommerferien die Landesregierung über die anstehende Sanierung der GFM
orientiert. In Gesprächen mit den zuständigen Vertretern des Freiburger
Staatsrates hat Bundesrat Moritz Leuenberger auch die Direktbetroffenen über
das weitere Vorgehen informiert. Der Freiburger Staatsrat hat sich am 3.10.1997
mit dem Sanierungsplan des Bundes einverstanden erklärt.

Sanierungsfall GFM

Seit Jahren stecken die GFM in finanziellen Schwierigkeiten. Die Überschuldung
beträgt rund 40 Millionen Franken. Mehrere Untersuchungen wurden durchgeführt.
Im September 1995 hatte eine gemischte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes,
des Kantons und der GFM den Sanierungsbedarf auf 30 Millionen Franken
geschätzt. Infolge dieses Berichtes wurden der Direktor und der Finanzchef der
GFM ausgewechselt. Im April 1996 wurde ein Anwalt von Bundesrat Moritz
Leuenberger beauftragt, die aktienrechtlichen Verantwortlichkeiten summarisch
zu prüfen.

Weiter beauftragte der EVED-Vorsteher zusammen mit dem Freiburger Staatsrat die
Treuhandfirma KPMG Fides, umfangreiche aktienrechtliche Abklärungen
vorzunehmen. Die Treuhandfirma hat den Schaden für die untersuchten Bereiche
auf rund 30 Millionen Franken geschätzt; dazu kommen rund 10 Millionen Franken
Schäden aus anderen Bereichen. Gemäss KPMG Fides sind die leitenden Organe der
GFM ihrer aktienrechtlichen Verantwortung nicht nachgekommen, wobei der
Verwaltungsrat, in zweiter Linie der Direktor und in dritter Linie der
Verwaltungsratsausschuss betroffen sind. Dagegen wurden keine Hinweise auf ein
strafrechtlich relevantes Verhalten der GFM-Organe gefunden.

Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten

Die Gutachter sehen im wesentlichen folgende Gründe für die finanzielle Lage
der GFM:

1.   überhöhte und nicht realitätsbezogene Investitionen, deren
     Tragbarkeit/Rentabilität nicht genügend abgeklärt wurde;

2.   zuviele Verwaltungsräte;

3.   Zusammensetzung des Verwaltungsrates nach überwiegend
     (regional-)politischen Kriterien. Managementfähigkeiten waren kaum
     gefragt. Ueberwiegendes Selbstverständnis der Verwaltungsratsmitglieder
     als Gemeinde-, Regions- und Kantonsvertreter;

4.   zu schwache Beaufsichtigung der Direktion durch den Verwaltungsrat und
     seinen Ausschuss;

5.   wichtige Führungsinstrumente fehlen, Transparenz vorhandener
     Führungsinstrumente genügt nicht;

6.   erhöhter Spardruck der öffentlichen Hand.

Das Sanierungskonzept

Der Bundesrat ist bereit, den Eidgenössischen Räten einen Beitrag von maximal
einem Drittel des Sanierungsbedarfes vorzuschlagen. Der Kanton Freiburg soll
für zwei Drittel davon besorgt sein. Das Freiburger Kantonsparlament wird sich
auch mit dem Sanierungsplan befassen müssen. Der Bund knüpft seinen Beitrag an
eine Reihe von Forderungen:

   ^ der GFM-Verwaltungsrat muss auf 7-9 Mitglieder verkleinert werden (heute
     14);

   ^ neue Verwaltungsräte müssen nach einem Anforderungsprofil gewählt werden,
     wobei das Schwergewicht auf der Tätigkeit in der Unternehmensführung
     liegt. Der GFM-VR-Präsident darf nicht Mitglied der Freiburger
     Kantonsregierung sein;

   ^ die GFM verbessern ihr Rechnungswesen. Besonderes Gewicht muss auf eine
     strikte Liquiditätsplanung gelegt werden;

   ^ der Bund anerkennt Kapitalkosten für Darlehen Dritter (zB. Banken,
     Pensionskasse) in der GFM-Rechnung nur noch, wenn die Bundesbehörden der
     Aufnahme solcher Darlehen im voraus ausdrücklich zugestimmt haben.

   ^ nach Abschluss der Sanierung wird das EVED entscheiden, ob sich der Bund
     im GFM-VR weiter vertreten lassen wird. Vorbehalten bleibt im übrigen, die
     bisherige Bundesbeteiligung an den GFM aufzugeben.

Der EVED-Vorsteher hat zwar auf eine aufwendige und wenig versprechende
Verantwortlichkeitsklage verzichtet. Er hat aber eine Administrativuntersuchung
angeordnet, um die Rolle und die Verantwortlichkeit der Bundesvertreter im
Verwaltungsrat der GFM rasch und umfassend zu überprüfen, dies auch mit dem
Ziel, die Aufgaben der Bundesvertreter in Verwaltungsräten von Konzessionierten
Transportunternehmungen (KTU) zu klären.

Die Lehren werden gezogen

Der Fall GFM zeigt, wie wichtig die Professionalisierung der leitenden Organe
der KTU ist. Verwaltungsräte sind die obersten Führungsorgane einer
Bahngesellschaft und nicht regionale Verkehrsparlamente. Die Erfahrungen im
Fall GFM bestätigen die Richtigkeit der vom EVED bereits getroffenen Massnahmen
und Empfehlungen:

-       zahlenmässige Reduktion der Verwaltungsräte von Bundesbetrieben auf
     höchstens neun Mitglieder

-       Zusammensetzung der Verwaltungsräte nach professionellen und nicht nach
     politischen Kriterien

-       Reduktion der Anzahl der Bundesvertreter in den Verwaltungsräten der
     KTU anlässlich der Wiederwahl 1996

-       systematische Ausbildung der Bundesvertreter in Verwaltungsräten

-       Empfehlung an alle Kantone und KTU, die Grösse der Verwaltungsräte auf
     neun Mitglieder zu reduzieren und Anforderungsprofile für ihre
     Zusammensetzung auszuarbeiten

Bern, 6. Oktober 1997

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskünfte: Claudine Godat Saladin, Pressedienst EVED, Tel. 031/322 55 10