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Kernkraftwerk Muehleberg: BKW moechte unbefristete Betriebsbewilligung - Gesuch publiziert

PRESSEMITTEILUNG

Kernkraftwerk Mühleberg: BKW möchte unbefristete Betriebsbewilligung - Gesuch
publiziert

Die BKW Energie AG möchte für das KKW Mühleberg eine unbefristete
Betriebsbewilligung. Mit Verfügung vom 14. Dezember 1992 hatte der Bundesrat
die Bewilligung für den weiteren Betrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg erteilt.
Gleichzeitig befristete er diese Bewilligung bis am 31. Dezember 2002 und
verpflichtete die BKW, im Hinblick auf den Fristablauf Alternativen zu
evaluieren.

Der Bundesrat habe seinerzeit die Befristung damit begründet, dass die BKW
dadurch gezwungen werde, Alternativen zum KKW Mühleberg zu evaluieren. Mit dem
Bericht vom 3. Mai 1996 "Alternativen zum KKW Mühleberg" sei dieser Auftrag
erfüllt, so dass die Befristung ersatzlos zu streichen sei. Die
Sicherheitsauflagen seien auf eine zeitlich nicht befristete
Betriebsbewilligung ausgelegt, womit in Sicherheitsbelangen keinerlei Abstriche
entstünden.

Die BKW Energie AG begründet ferner ihr Gesuch mit der Versorgungs- und
Rechtssicherheit sowie der Gleichbehandlung mit den KKW Beznau I, Gösgen und
Leibstadt, welche über eine unbefristete Betriebsbewilligung verfügen. Zudem
stehen im KKW Mühleberg zunehmend Investitionsentscheide an, die für den
wirtschaftlichen Erfolg über das Jahr 2002 hinaus von Bedeutung sind. Deshalb
sei die befristete in eine unbefristete Bewilligung überzuführen.

Das Gesuch der BKW war im Mai 1996 zusammen mit dem Bericht "Alternativen zum
KKW Mühleberg" eingereicht worden. Dieser Bericht bildete eine der Grundlagen
für den energiepolitischen Dialog, welchen der Vorsteher des EVED zwischen
Herbst 1996 und Sommer 1997 durchführte. Nachdem der Dialog planmässig
abgeschlossen ist, kann das Gesuch der BKW öffentlich aufgelegt werden. Das
vollständige Gesuch ist vom 7. Oktober bis 6. November 1997 bei der
Staatskanzlei des Kantons Bern, der Gemeindekanzlei Mühleberg und beim
Bundesamt für Energiewirtschaft in Bern einsehbar.

Bern, 6. Oktober 1997

Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst

Auskunft: Claudine Godat Saladin, Pressedienst EVED, Tel. 031/322 55 10