Handhabung von Brennelementen und radioaktiven Abfaellen. Schweiz unterzeichnet internationales Abkommen
PRESSEMITTEILUNG
Handhabung von Brennelementen und radioaktiven Abfällen: Schweiz unterzeichnet
internationales Übereinkommen
Die Schweiz hat in Wien das Gemeinsame Übereinkommen über die sichere
Handhabung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle unter Vorbehalt
der Ratifikation durch das Parlament unterzeichnet.
Am 5. September 1997 wurde der definitive Text dieses Übereinkommens an einer
diplomatischen Konferenz verabschiedet. Der Entwurf war während zweier Jahre
durch eine internationale Expertengruppe unter dem Vorsitz von Prof. Alec Jean
Baer, ehemaliger stellvertretender Direktor des Bundesamtes für
Energiewirtschaft, erarbeitet worden.
Die Ziele des Übereinkommens sind:
- Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Sicherheitsstands bei
der Handhabung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle
durch die Verbesserung innerstaatlicher Massnahmen und der
internationalen Zusammenarbeit.
- Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen mögliche Gefahren in
allen Phasen der Handhabung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver
Abfälle, um den einzelnen, die Gesellschaft und die Umwelt vor
schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung zu schützen.
- Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen und Milderung solcher
Folgen, falls sie in irgendeiner Phase der Handhabung abgebrannter
Brennelemente oder radioaktiver Abfälle eintreten.
Ergänzend zu dem von der Schweiz am 12. September 1996 ratifizierten
Übereinkommen über nukleare Sicherheit, dessen Geltungsbereich sich auf
Kernkraftwerke beschränkt, wird mit dem nun vorliegenden Übereinkommen ein
grosser Teil des zivilen und ein kleiner Teil des militärischen nuklearen
Brennstoffkreislaufes abgedeckt. Das Übereinkommen tritt in Kraft, sobald 25
Staaten ihre Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde beim General-
direktor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hinterlegt haben.
Anlässlich der vom 29. September bis 3. Oktober 1997 in Wien stattfindenden 41.
Generalkonferenz der IAEO hat die Schweizer Delegation das Übereinkommen unter
Vorbehalt der Ratifikation durch das Parlament unterzeichnet. Das Eidg.
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement wurde bereits beauftragt, einen
Botschaftsentwurf auszuarbeiten. Das Übereinkommen soll nächstes Jahr
ratifiziert werden.
Bern, 30. September 1997
Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst
Auskunft: Peter Koch, Bundesamt für Energiewirtschaft, Tel. 031 / 322 56 36