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Ausmasse der Fahrzeuge rasch anpassen

Pressemitteilung

Ausmasse der Fahrzeuge rasch anpassen
Botschaft zur Revision von Artikel 9 des Strassenverkehrsgesetzes
verabschiedet

Der Bundesrat soll rasch die Kompetenz erhalten, die Vorschriften über
die Ausmasse der Fahrzeuge den internationalen Regelungen anzupassen.
Der Bundesrat hat die Revision von Artikel 9 des
Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorgezogen und eine separate Botschaft
verabschiedet.

Die laufende SVG-Revision sieht neben einem umfangreichen
Massnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unter anderem auch
vor, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, die Vorschriften
über die Ausmasse der Fahrzeuge den internationalen Regelungen
(insbesondere den EU-Richtlinien) auf Verordnungsstufe anzupassen. Dies
erlaubt dem Bundesrat, unter Berücksichtigung der Belange des
Umweltschutzes mit der raschen internationalen Entwicklung Schritt zu
halten und Behinderungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
abzubauen. Diesem Vorschlag wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich
zugestimmt.

Die Schweiz hat ihre Vorschriften über Masse und Gewichte 1993 mit den
europäischen Bestimmungen harmonisiert. Eine Ausnahme bildet die
28-Tonnen-Limite, die auch nicht von der SVG-Revision betroffen ist.
Inzwischen hat die EU in einer neuen Richtlinie die maximale Breite von
Fahrzeugen von 2,50m auf 2,55m und die maximale Länge von Anhängerzügen
von 18,35m auf 18,75m erhöht. Die Umsetzungsfrist für die
Mitgliedstaaten ist am 17. September 1997 abgelaufen.

Damit stellt sich das Problem, dass die nach den neuen europäischen
Ausmassen gebauten Fahrzeuge und Anhängerzüge nicht in die Schweiz
fahren dürfen. Zudem entstehen neue technische Handelshemmnisse, denn
die nach den neuen Vorschriften gebauten Fahrzeuge und Anhängerzüge
dürfen in der Schweiz nicht zugelassen werden. Nachteile ergeben sich
auch für die Tourismusbranche: Da die Touristen an der Grenze auf einen
Bus mit schweizerischen Massen umsteigen müssen, dürfte es weniger
Reisen in die Schweiz geben. Die rasche Anpassung der Fahrzeugausmasse
erfolgt somit in erster Linie im Interesse der Schweiz, um eine
Benachteiligung des Transportgewerbes und des Tourismus zu vermeiden.
Gleichzeitig setzt der Bundesrat ein Zeichen des guten Willens an die
Adresse der EU im Hinblick auf die bilateralen Verhandlungen, ohne dass
dadurch sein Handlungsspielraum für den Zeitpunkt der Einführung der
neuen Fahrzeugmasse eingeschränkt wird.

Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die Revision während der
Wintersession in beiden Räten zu beraten. Damit könnten die neuen
Fahrzeugausmasse nach Ablauf der Referendumsfrist frühestens im Frühling
1998 in Kraft gesetzt werden.

Notiz an die Medienschaffenden:
Diese Pressemitteilung inhaltlich weitgehend identisch mit der am 20.
August 1997 veröffentlichten Pressemitteilung. Wir hatten damals über
die Absicht des Bundesrates informiert, die Revision von Artikel 9 des
Strassenverkehrsgesetzes vorzuziehen.

29.September 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst