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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahr 1997

PRESSEMITTEILUNG

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten
im ersten Halbjahr 1997

Bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten gingen im 1.
Halbjahr 1997 insgesamt 16'095 (Vorsemester: 14'066) neue Anfechtungen
ein.

Hängig waren damit insgesamt 23'857 (20'688) Anfechtungen. 15'702
(12'759) Fälle konnten erledigt werden. Dabei kam in 6'664 (5'691)
Fällen, bzw. 42.44 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande.
1'229 (1'164) dieser Fälle betrafen Mietzinserhöhungen, 1'213 (680)
Mietzinssenkungen und 61 (47) den Anfangsmietzins; 2'394 (2'160)
Anfechtungen beruhten auf anderen Gründen. Im weiteren haben sich die
Parteien in 1'444 (1'292) Fällen bezüglich des Kündigungsschutzes und in
323 (348) Fällen bezüglich einer Mietzinshinterlegung geeinigt.

In 3'315 (2'663) Fällen, bzw. 21.11 %, konnte keine Einigung erzielt
werden. 580
(196) dieser Anfechtungen betrafen Mietzinssenkungen, 501 (418)
Mietzinserhöhungen, 35 (47) Anfangsmietzinse und 2'199 (2'002) andere
Gründe.

In 902 (802) Fällen, bzw. 5.74 %, haben die Schlichtungsbehörden einen
Entscheid getroffen, dabei betrafen 613 (570) den Kündigungsschutz und
289 (232) die Mietzinshinterlegung. Anderweitig erledigt wurden 4'821
(3'603) Anfechtungen oder 30.70 %; davon wurden 4'069 (2'964) durch
Rückzug oder Nichteintreten erledigt. 139 (118) Fälle gelangten ans
Schiedsgericht. 8'155 (7'929) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode
pendent.

Bern, 26. September 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Wohnungswesen, Sektion Recht, Cipriano Alvarez,
Tf 032 / 654 91 30