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Schweiz und Frankreich vereinfachen das Rechtshilfeverfahren

Pressemitteilung

Schweiz und Frankreich vereinfachen das Rechtshilfeverfahren
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Ratifikation des Zusatzvertrages

Die Schweiz und Frankreich wollen das Rechtshilfeverfahren zwischen den
zuständigen Behörden vereinfachen und beschleunigen. Der Bundesrat hat
zu diesem Zweck die Botschaft zur Ratifikation des Zusatzvertrags zum
Europäischen Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen verabschiedet.

Am 28. Oktober 1996 hatten Bundesrat Arnold Koller und der französische
Justizminister Jacques Toubon in Bern den Zusatzvertrag unterzeichnet
und damit die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern bei der
Bekämpfung der internationalen Kriminalität unterstrichen. Der moderne
Vertrag berücksichtigt die Entwicklung im Bereich der internationalen
Rechtshilfe und klärt die Fragen, die sich in der bisherigen Praxis
gestellt haben.

Die Schweizer Justizbehörden können in Zukunft ein Rechtshilfegesuch
direkt an den Generalstaatsanwalt des zuständigen regionalen
Appellationsgerichtes in Frankreich richten, was zur Beschleunigen des
Verfahrens führen wird. Dies entspricht dem Vorgehen unter den
Mitgliedstaaten des Schengener Uebereinkommens, wie zum Beispiel
zwischen Deutschland und Österreich. Das Europäische
Rechtshilfeübereinkommen sieht als Regel den Weg über die
Justizministerien vor.

Der Zusatzvertrag dehnt ferner den Anwendungsbereich auf Verfahren von
Verwaltungsbehörden aus, die für die Verfolgung von Straftaten zuständig
sind.  Vermögenswerte, die aus einer strafbaren Handlung stammen und
sichergestellt werden, können dem ersuchenden Staat nicht nur als
Beweismittel für ein Strafverfahren, sondern neu auch zwecks Rückgabe an
die geschädigte Person übergeben werden. Zudem können alle
Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheide dem Empfänger neu direkt auf
dem Postweg zugestellt werden, was die Rechtshilfebehörden spürbar
entlasten wird.

17.  September 1997

EIDGENÖSSISCHES
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