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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Entlastungsmassnahmen im Schlachtviehmarkt

PRESSEMITTEILUNG

Entlastungsmassnahmen im Schlachtviehmarkt
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, 15 Millionen Franken
für den Ankauf von Schweizer Rindfleisch einzusetzen. Dieses soll im Rahmen der
humanitären Hilfe ausgeführt werden. Dem Bund erwachsen aus diesem Beschluss
keine zusätzlichen Ausgaben, da die Massnahme durch nicht beanspruchte Mittel
für den Zucht- und Nutzviehexport finanziert werden kann. Mit dem Geld wird die
Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung (GSF) im Verlauf des
Herbstes Schweizer Rindfleisch ankaufen. Dieses Fleisch wird der Direktion für
Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) für die humanitäre Hilfe zur Verfügung
gestellt.

Wegen BSE verbieten zahlreiche Länder nach wie vor die Einfuhr von Schweizer
Rindern. Trotz grosser Anstrengungen auf allen Ebenen ist es bis heute nicht
gelungen, für diesen Herbst die Grenzen unserer Nachbarländer für den
traditionellen Schweizer Nutzviehexport zu öffnen. Rund 10'000 Stück Grossvieh,
die normalerweise als Zucht- und Nutzvieh exportiert werden, gelangen deshalb
zusätzlich auf den inländischen Schlachtviehmarkt, was einer Fleischmenge von
rund 2000 Tonnen entspricht. Seit Mitte Juli 1997 sind die Produzentenpreise
für Schlachtkühe bereits um über 20 Prozent gesunken. Ohne
Entlastungsmassnahmen im Schlachtviehmarkt wäre, vor allem nach der Alpabfahrt,
ein weiterer Preiszerfall zu erwarten. Rindviehhaltungsbetriebe, insbesondere
im Berggebiet, würden dadurch bedeutende Einkommenseinbussen erleiden. Es ist
daher zweckmässig, die für den Zucht- und Nutzviehexport in diesem Herbst
budgetierten 15 Millionen Franken für Entlastungsmassnahmen im
Schlachtviehmarkt einzusetzen. Mit diesen Mitteln können die Mengen an
Rindfleisch, die wegen dem gesperrten Zucht- und Nutzviehexport auf den
inländischen Markt gelangen, für die humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt
werden.

Bern, 17. September 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Manfred Bötsch, Tel. 031 322 40 42 oder
Niklaus Neuenschwander, Tel. 031 322 25 29