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Nachtragskredit zur Abdeckung von Verlusten im Rahmen der Wohnbau- und Eigentumsförderung

PRESSEMITTEILUNG

Nachtragskredit zur Abdeckung von Verlusten im Rahmen der Wohnbau- und
Eigentumsförderung

Der Bundesrat hat zur Abdeckung von Verlusten im Rahmen der Wohnbau- und
Eigentumsförderung für 1997 einen Nachtragskredit in der Höhe von 86
Millionen Franken beantragt.

Mit dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Okto-ber
1974 sollen die allgemeinen Voraussetzungen für den Wohnungsbau durch
Hilfen bei der Erschliessung und die Verbürgung des vorsorglichen
Landerwer-bes gefördert werden. Mit besonderen Massnahmen wie der
Verbürgung, rück-zahlbaren Vorschüssen (Grundverbilligung) und nicht
rückzahlbaren Zuschüs-sen (Zusatzverbilligungen) wird der Erwerb von
Wohneigentum, der Bau von familienfreundlichen Wohnungen sowie die
Bereitstellung von Betagten- und Behindertenwohnungen gefördert. Zur
Stärkung des preisgünstigen Marktse-gementes im Wohnungsbau unterstützt
der Bund die Tätigkeit gemeinnütziger Wohnbauträger mit zusätzlichen
Bürgschaften und Darlehen und Kapitalbeteili-gungen.

Der Bund hat in den letzten zwei Jahrzehnten rund 100'000
Eigentumsobjekte und Mietwohnungen gefördert. Dazu wurden Vorschüsse und
Darlehen in Höhe von rund 300 Millionen Franken und für die
Zusatzverbilligungen ungefähr 1,8 Milliarden Franken bereit gestellt.
Mit rund 8 Milliarden Franken machen die Bürgschafts- und
Schuldverpflichtungen den Löwenanteil des Bundesengage-ments aus.
Aufgrund des Preiseinbruches im Immobilienbereich muss im Un-terschied
zu früher auch der Bund Bürgschaften einlösen. Die Verluste entfal-len
vor allem auf die in früheren Jahren verbürgten vorsorglichen
Landerwerbe und Liegenschaftskäufe. Demzufolge sollen 80 Prozent des
beantragten Kredi-tes oder 71 Millionen Franken für die Bereinigung
eines ersten Paketes dieser „Altlasten“ verwendet werden. Die restlichen
15 Millionen Franken sind für die Abdeckung von Verlusten aus laufenden
WEG-Geschäften bestimmt.

Bern, 10. September 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Wohnungswesen, Dr. Peter Gurtner, Tf 032/654'91'81