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Botschaft zur Alpenkonvention - Nachhaltige Entwicklung der Berggebiete

Botschaft zur Alpenkonvention
Nachhaltige Entwicklung der Berggebiete
Der Bundesrat will in den Berggebieten eine nachhaltige Entwicklung, das
heisst eine wirtschaftliche Stärkung unter gleichzeitiger schonender
Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherstellen. Er unterbreitet deshalb
dem Parlament die Botschaft zur Ratifizierung der Alpenkonvention sowie
der fünf dazugehörenden Protokolle ‘Raumplanung und nachhaltige
Entwicklung', ‘Berglandwirtschaft', ‘Naturschutz und Landschaftspflege',
‘Bergwald' und ‘Tourismus'. Die Regierungen der Alpenkantone stehen
praktisch geschlossen hinter der Botschaft.
Der Alpenraum ist eine ökologisch und wirtschaftlich besonders sensible
Region innerhalb Europas. Die Alpenkonvention bildet mit ihren
Ausführungsprotokollen eine Grundlage für eine verstärkte
Berücksichtigung entsprechender Anliegen. Im Zentrum stehen dabei die
Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei gemeinsamen
ökonomischen und ökologischen Fragestellungen der Gebirgsregionen sowie
eine alpenweite Harmonisierung des Schutzniveaus. Die Berggebietspolitik
in der Schweiz wird mit der Alpenkonvention keine Änderung sondern - im
Gegenteil - eine zusätzliche Abstützung erfahren. Die Alpenkonvention
trat am 6. März 1995 in Kraft und wurde bisher von Österreich,
Deutschland, Liechtenstein, Slowenien, Frankreich und der EG ratifiziert.
Innenpolitischer Prozess
Zu Beginn der Verhandlungen für eine Alpenkonvention anfangs der 90ger
Jahre lehnte eine Mehrheit der Gebirgskantone die Konvention und die
Protokollentwürfe als schutzlastig und bevormundend ab. Die Schweizer
Verhandlungsdelegation brachte in der Folge die sozio-ökonomisch
ausgerichteten Anliegen der Alpenkantone in die Verhandlungen ein und
trug damit massgeblich bei, dass Konvention und Protokolle zu einem
ganzheitlichen Vertragswerk wurden, in welchem Schutz- und
Nutzungsaspekte angemessen berücksichtigt sind.

Im Sommer 1996 erfolgte unter der Leitung von Bunderätin Ruth Dreifuss
und Regierungsrat Klaus Huber (Graubünden) im Rahmen einer paritätisch
zusammengesetzten Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der
Regierungen der Alpenkantone und verschiedener Bundesstellen eine
Annäherung der kontroversen Standpunkte: In konstruktiver Zusammenarbeit
wurden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung von
Konvention und abgeschlossenen Protokollen erarbeitet und grünes Licht
für die Ausarbeitung der Ratifikationsbotschaft gegeben.
Botschaft
Eine Analyse der Konvention und der Protokolle hat ergeben, dass deren
Umsetzung in der Schweiz keine gesetzgeberische Aktivitäten nach sich
ziehen würde. Hingegen werden die Ziele des Übereinkommens in die
Tagespolitik einfliessen. Die Botschaft gibt konkrete Anhaltspunkte, auf
welche Art und Weise dies geschehen soll und sie präzisiert, dass bei der
Umsetzung von Konvention und Protokollen sowohl die wirtschaftliche
Entfaltungsmöglichkeit der ansässigen Bevölkerung als auch der Schutz der
natürlichen Ressourcen zu berücksichtigen ist. Die Alpenkonvention wird
damit zu einem Instrument für die Weiterentwicklung einer aktiveren
Berggebietspolitik.

Im weiteren zeigt die Botschaft auf, dass die Ratifizierung der
Alpenkonvention keine Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Kantonen
zur Folge haben wird, und dass die Alpenkantone weitgehend für den
Vollzug zuständig sind. Die Botschaft macht auch deutlich, dass durch
eine gewisse Vereinheitlichung der Zielsetzungen im Alpenraum die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtert wird.
 Politische Situation heute
Der Bundesrat will der Alpenkonvention als Plattform für eine
transnationale Politik zur Lösung gemeinsamer ökologischer und
wirtschaftlicher Probleme eine Chance geben. Die Konvention ist auch
geeignet, einer Aufsplitterung der Interessen auf nationaler Ebene
entgegenzuwirken und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und
Gemeinden zu fördern.
Die überwiegende Mehrheit der Regierungen der Alpenkantone befürwortet
heute die Ratifizierung der Konvention durch die Schweiz. Der Wille, bei
der internationalen Zusammenarbeit nicht abseits zu stehen, spielt dabei
ebenso eine Rolle wie die Erwartung, dass mit der Umsetzung eine
nachhaltige Entwicklung des Berggebiets gefördert wird.
Nach der grundsätzlichen Einigung mit den Alpenkantonen wurde der
Botschaftsentwurf auch den interessierten Verbänden und Organisationen
zur Information zugestellt. Deren Reaktionen auf das Vertragswerk sind
divergierend. Verbände, die schwergewichtig Interessen im Berggebiet
wahrnehmen, und die Umweltorganisationen erwarten von der Konvention
einen willkommenen Impuls für eine nachhaltige Berggebietsentwicklung;
einige Wirtschaftsverbände sind weiterhin gegen eine Ratifizierung der
Alpenkonvention und ihrer Protokolle.

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte
Alpenkonvention
n	Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL),
	Tel. 031 322 93 01
n	Brigitta Latif, Direktionsstab, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 	322 93 92

Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
n	Daniel Wachter, Stabsstelle Raumökonomie, Bundesamt für
Raumplanung (BRP),
	Tel. 031 324 14 50
n	Rudolf Schiess, Abt. Regionalpolitik, Bundesamt für Industrie,
Gewerbe und Arbeit (BIGA), Tel. 	031 322 28 20

Protokoll Berglandwirtschaft
n	Thomas Maier, Abt. Direktzahlungen und Strukturen, Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW),
	Tel. 031 322 25 72

Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege
n	Andreas Stalder, Abt. Landschaftsschutz, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft 	(BUWAL), Tel. 031 322 93 75

Protokoll Bergwald
n	Werner Schärer, Abt. Walderhaltung und Jagd, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft 	(BUWAL), Tel. 031 324 78 36

Protokoll Tourismus
n	Peter Keller, Dienst für Tourismus, Bundesamt für Industrie,
Gewerbe und Arbeit (BIGA),
	Tel. 031 322 27 52

Beilagen
n	Botschaft zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen
(Alpenkonvention) und zu 	verschiedenen Zusatzprotokollen
n	Übersicht über die internationalen Verhandlungen