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Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich

PRESSEMITTEILUNG

Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und
Frankreich

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Inhalt einer
Botschaft zuhanden der Bundesversammlung über ein Zusatzabkommen zum
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Französischen Republik
gutgeheissen. In dieser Botschaft legt der Bundesrat die
Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die
Bundesversammlung, ihn die Ratifikation vornehmen zu lassen.

Am 22. Juli 1997 konnte in Paris zwischen der Schweiz und Frankreich
ein Zusatzabkommen zum Abkommen über die Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen unterzeichnet werden.
Das Zusatzabkommen bringt im Vergleich zum bestehenden Abkommen
gewichtige Verbesserungen mit sich. So wird die Doppelbesteuerung im
Verhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften nunmehr
vermieden, indem denjenigen Gesellschaften, die Beteiligungen von 10
Prozent oder mehr halten, die volle Steuerentlastung von der
Quellensteuer gewährt wird (das bestehende Abkommen sieht eine
Quellensteuer von 5% bei Beteiligungen ab 25% vor). Die Rückerstattung
der Steuergutschrift ("avoir fiscal") bleibt für natürliche Personen
wie auch für Gesellschaften, die über kleine Beteiligungen verfügen,
bestehen. Das Zusatzabkommen hält überdies fest, dass Zinsen
inskünftig ausschliesslich im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert
werden können (das bestehende Abkommen sieht einen Quellensteuersatz
von 10% vor). Das Leasing wird aus dem Definitionsbereich der
Lizenzgebühren entfernt. Leasingvergütungen fallen somit unter Artikel
7 (Unternehmensgewinne) und können im Sitzstaat des Unternehmens
besteuert werden, sofern die Vergütungen nicht einer Betriebstätte im
Quellenstaat zuzuschreiben sind. Andere Fiskalfragen von geringerer
Bedeutung sind anlässlich der Aushandlung des Zusatzabkommens
ebenfalls an die aktuellen Verhältnisse angepasst worden.

Die Kantone und die am Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen
interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des
Zusatzabkommens im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gutgeheissen.

Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

10.9.1997