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Schweizer Spritmarkt wird liberalisiert

PRESSEMITTEILUNG 				Sperrfrist: Zur Publikation frei
																					Freitag, 22.8.1997, 12 Uhr

Schweizer Spritmarkt wird liberalisiert

Das Eidg. Finanzdepartement leitet die Liberalisierung des Schweizer
Sprithandels ein. Die rechtlichen Voraussetzungen werden geschaffen,
um das Handelsmonopol für den Industrierohstoff Sprit schrittweise zu
öffnen: Als erste Massnahme soll Privaten die Produktion von
hochgradigem Alkohol für industrielle Zwecke ermöglicht werden.

Bis heute wird Sprit nur von der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) im In-
und Ausland beschafft, qualitativ geprüft, gelagert und nach dem “Just
in time³-System verkauft. Rund 380 000 Hektoliter 100 % Sprit werden
jährlich für den Schweizer Markt beschafft, wobei der grösste Teil der
verkauften Menge für chemisch-technische sowie
pharmazeutisch-kosmetische Zwecke eingesetzt wird. Knapp zehn Prozent
des verkauften Alkohols übernimmt die Getränkeindustrie. Der in der
Schweiz benötigte Sprit wird zu gut zwei Dritteln auf dem Weltmarkt
eingekauft. Den Rest erwirbt die EAV bei der Cellulose Attisholz AG
bei Solothurn.

Heute steht der Schweizer Spritmarkt vor einer Strukturveränderung:
Das Handelsmonopol für hochgradigen Industriealkohol soll
liberalisiert werden. Erster Schritt ist die Freigabe der Produktion.
Künftig wird die Herstellung von Sprit grundsätzlich allen
Interessierten ermöglicht. Für eine weitere Liberalisierung des
Marktes - namentlich für einen freien Bezug direkt auf dem Weltmarkt -
müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die vom Eidg. Finanzdepartement eingeleitete Liberalisierung des
Sprithandels hat für die Organisation der staatlichen
Spritbewirtschaftung Konsequenzen. Die EAV trifft die notwendigen
Massnahmen, um die für den Spritein- und -verkauf zuständige Abteilung
Warenverkehr in ein Profit-Center mit Leistungsauftrag und
Globalbudget umzuwandeln. Auf diese Weise wird sie flexibler auf sich
verändernde Umwelt- und Marktbedingungen reagieren können. Mit
Zeithorizont 2000 soll die heutige Ab-teilung Warenverkehr der EAV in
einen privatisierungsfähigen, selbständigen Betrieb überführt werden.

Auch wenn der Schweizer Spritmarkt liberalisiert wird, bleibt mit der
Markttrennung zwischen besteuertem Trinkalkohol und nicht besteuertem
Sprit eine hoheitliche Aufgabe bestehen: Die Überwachung von Handel,
Produktion und Import von Trinkalkohol bildet die Grundlage der
Besteuerung. Um zu vermeiden, dass fiskalisch nicht belasteter Alkohol
getrunken wird, muss dessen Verwendung überwacht werden. Die EAV wird
dazu das Kontrollsystem anpassen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Weitere Auskünfte:
Pierre Schaller (EAV), Tel. 079 334 32 05
Monique Helfer (EAV), Tel. 031 309 12 64

22.8.1997