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Der Bundesrat lehnt die 18-Prozent-Initiative ab

Pressemitteilung

Der Bundesrat lehnt die 18-Prozent-Initiative ab

Botschaft zur Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung"

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Volksinitiative "für
eine Regelung der Zuwanderung" verabschiedet. Er ist zur Auffassung
gelangt, dass Inhalt und Ziele dieser Initiative fragwürdig sind und
ihre Umsetzung in verschiedener Hinsicht höchst problematisch wäre. Der
Bundesrat stellt daher dem Parlament den Antrag, die Initiative Volk und
Ständen ohne Gegenvorschlag zur Verwerfung zu empfehlen.

Ziele der Initiative

Die vom Komitee für eine begrenzte Zuwanderung lancierte Volksinitiative
will den Anteil der ausländischen Staatsangehörigen an der
Wohnbevölkerung der Schweiz auf 18 Prozent beschränken. Ist bei
Inkrafttreten der neuen Regelung die Grenze von 18 Prozent
überschritten, sieht die Initiative eine rasche Reduktion der
ausländischen Wohnbevölkerung durch freiwillige Auswanderung vor.
Übersteigt der Geburtenüberschuss der ausländischen Wohnbevölkerung die
freiwilligen Ausreisen, dürfen keine neuen Aufenthaltsbewilligungen mehr
erteilt werden.

Neben diesem Hauptziel - dem Abbau und der Begrenzung der ausländischen
Bevölkerung auf den Stand von 1993 - fordert die Initiative für
Asylsuchende, Kriegsvertriebene, Schutzsuchende, vorläufig Aufgenommene
und Internierte  sowie für Ausländer ohne festen Wohnsitz schärfere
Regelungen: die Unterbindung von finanziellen Anreizen für den Verbleib
in der Schweiz und die Möglichkeit einer Ausschaffungshaft bei
weggewiesenen Ausländern. Zudem dürfen sie während einer Inhaftierung
finanziell nicht besser gestellt sein, als sie es in ihrem Herkunftsland
wären.

18 Prozent und die Folgen

Grosse Schwierigkeiten könnten sich namentlich im Zusammenhang mit
internationalen Vereinbarungen ergeben, und zwar in der Wirtschaft wie
auch im Bereich des humanitären Völkerrechts. Gemäss Initiativtext
würden Personen aus dem Asylbereich bei der Berechnung der ständigen
ausländischen Wohnbevölkerung inskünftig mit einbezogen, sofern sie sich
länger als ein Jahr in der Schweiz aufhalten. Für die Bedürfnisse des
Arbeitsmarktes und damit für den Wirtschaftsstandort Schweiz würde der
Spielraum dadurch zu eng; denn unter diesen Umständen hätte die
Wirtschaft nicht mehr die Möglichkeit, genügend dringlich benötigte
Fachkräfte zu rekrutieren. Dies widerspräche der zunehmenden
Globalisierung im Wirtschaftsbereich, die eine gewisse Flexibilität bei
der Rekrutierung von Arbeitskräften voraussetzt.

Die Initiative würde auch unsere Beziehungen zu anderen Staaten belasten
und beispielsweise das angestrebte Abkommen mit der EU über den
gegenseitigen Personenverkehr in Frage stellen. Eine Annahme der
Initiative könnte dazu führen, dass die Schweiz auch wichtige
internationale Wirtschaftsabkommen, wie das GATS/WTO, aufkündigen
müsste. So entstünde die Gefahr einer noch stärkeren Isolierung.
Schärfere Zulassungsbestimmungen könnten zudem Retorsionsmassnahmen
gegen Schweizer Bürger im Ausland auslösen.

Forderungen der Initiative weitgehend erfüllt

Die ausser der Beschränkung der ausländischen Wohnbevölkerung
angestrebten weiteren Ziele hat der Gesetzgeber, soweit sie nötig und
sinnvoll sind, bereits eingeleitet oder schon verwirklicht. Einen
wesentlichen Beitrag dazu leisteten die im Februar 1995 in Kraft
getretenen Zwangsmassnahmen.

Die Initiative widerspricht drei der vier Legislaturziele zur
Ausländerpolitik: der besseren Integration, der Verbesserung des
Personenverkehrs mit der EU und auch der Weiterführung einer humanitären
Flüchtlingspolitik. Das vierte Ziel dagegen - die Reduktion des
Ausländerzuwachses - ist schon heute, ohne die Initiative, weitgehend
erreicht, indem zwischen 1991 und 1996 ein Rückgang von 5,2 auf 0,5%
erreicht werden konnte (Juli 1997: 0,3%). Auch die Expertenkommission
„Migration" sieht die Initiative nicht als taugliches Instrument.

Die Ziele und Grundsätze der Ausländerpolitik müssen, unabhängig von der
Initiative, in ein neues Ausländergesetz aufgenommen werden. Sie sind im
Sinne der Legislaturziele mittels flexiblerer Regelungen anzustreben,
insbesondere durch Massnahmen gegen den Missbrauch der geltenden
gesetzlichen Bestimmungen, durch eine intensivere internationale
Zusammenarbeit und durch die Förderung der Integration.

20.  August 1997
21.

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